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06.10.2021

Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung

Vierte, vollständig überarbeitete Auflage

Jennifer Hartl, Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.
Holger Kilian, MPH, Gesundheit Berlin-Brandenburg

Schlagwörter:Good Practice, Qualitätsentwicklung

Erstmals 2003 durch den Beratenden Arbeitskreis des Kooperations­verbundes Gesundheitliche Chancengleichheit entwickelt, wurden die Good Practice-Kriterien kontinuierlich unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und den Erfahrungen und Bedarfen der Praxis weiterentwickelt. Im Jahr 2015 erschienen die Kriterien erstmalig als kompakte Broschüre, die kostenlos durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung gestellt wurde. Bis zum Sommer 2021 wurden mehr als 16.500 Druck­exemplare bestellt.

DIE QUALITÄT DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG VOR ORT WEITER ENTWICKELN

Die zwölf Kriterien für gute Praxis sollen Fachkräften der kommunalen Gesundheits­förderung sowie weiteren Interessierten als Werkzeug zur Reflexion ihrer Arbeit dienen und sie dabei unterstützen, die Qualität ihrer gesundheitsfördernden Angebote zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Die Darstellung der Kriterien im Broschüren-Format …

  • sensibilisiert für die besonderen Anforderungen an eine Gesundheits­förderung mit Soziallagenbezug,
  • regt dazu an, die eigene Arbeit zu überprüfen und deren Ziele anzupassen,
  • motiviert dazu, vorhandene gesundheitsfördernde Maßnahmen und Aktivitäten mit dem Ziel gesundheitlicher Chancen­gleichheit zu intensivieren und neue Maßnahmen zu initiieren.

PRAXISNAH & KOMPAKT

In der Broschüre werden die Kriterien für gute Praxis als zwölf Steckbriefe in praxisnaher Sprache vorgestellt. Jeder Kriterien-Steckbrief umfasst jeweils

  • eine Definition,
  • Umsetzungsstufen des Kriteriums und
  • deren Erläuterung, veranschaulicht mit Beispielen aus der Praxis, sowie
  • weiterführende, kostenlose und online verfügbare Literatur.

IN DER FACHPRAXIS & IN DER LEHRE EIN ANERKANNTES INSTRUMENT

Als Instrument zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung in der Gesundheits­förderung sind die Good Practice-Kriterien seit vielen Jahren etabliert. Die Relevanz und Akzeptanz der Kriterien im Handlungsfeld spiegeln sich auf vielfältige Art und Weise wider:

  • Richtungsweisende Dokumente der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung nehmen Bezug auf die Kriterien für gute Praxis, z. B. der Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des § 20 SGB V (2020) und der Präventionsbericht der Nationalen Präventions­konferenz der Bundesregierung (2019).
  • Auch auf Landesebene dienen die Kriterien zur Orientierung, z. B. bei der Umsetzung der Landesrahmen­vereinbarungen des Präventions­gesetzes.
  • Auf Grundlage der Good Practice-Kriterien führen die Koordinierungs­stellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) in den Bundesländern Good Practice-Lernwerkstätten zur Weiterbildung von Fachkräften aus unterschiedlichen Handlungsfeldern durch.
  • An Hochschulen werden die Kriterien im Rahmen der Lehre u.a. in den Fachbereichen Public Health und Soziale Arbeit vermittelt und beispielsweise zur Beschreibung und Bewertung von Projekten verwendet.
  • Die Good Practice-Kriterien bilden die fachliche Grundlage für den „Kommunalen Partnerprozess Gesundheit für alle“.

DIE VIERTE, VOLLSTÄNDIG ÜBERARBEITETE AUFLAGE

Die vierte Auflage der Broschüre „Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung“ des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit wurde unter Berücksichtigung der aktuellen wissen­schaftlichen Erkenntnisse durch die Arbeitsgruppe „Qualitätsentwicklung und Good Practice“ sowie weiterer Expert*innen des Handlungsfeldes vollständig überarbeitet.
Die Neuerungen auf einen Blick:

  • Konzeptionelle Grundlagen der soziallagen­bezogenen Gesundheits­förderung werden erläutert (z.B. durch einen Infokasten zu „Was ist soziallagenbezogene Gesundheits­förderung?“).
  • Die Beschreibungstexte wurden inhaltlich überarbeitet und die Stufen der Qualitätsentwicklung einzelner Kriterien wurden angepasst. In diesem Zuge fand eine Umbenennung zweier Kriterien (“Belege für Wirkungen und Kosten”, “Integriertes Handeln”) statt und wurden die Icons für einige Kriterien leicht angepasst.
  • Die Vielfalt der Zielgruppen und Lebenswelten wird bei der Beschreibung der Kriterien sowie bei der Auswahl von Praxisbeispielen stärker wiedergegeben.
  • Der hohe Stellenwert einer zielgruppen­orientierten Arbeit wird betont (z.B. durch die Platzierung als erstes der zwölf Kriterien) und eine Reflexion zur Verwendung des Zielgruppen­begriffs ist integriert.
  • Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Qualitäts­kriterien sind z.B. durch das neu gestaltete Titelblatt sowie durch eine praktische Übung stärker herausgearbeitet.
  • Die weiterführende Literatur wurde aktualisiert.
  • Die Texte wurden sprachlich vereinfacht.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

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