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18.01.2016

Themenschwerpunkt der gesetzlichen Krankenkassen: Prävention und Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen

Karin Schreiner-Kürten, GKV-Spitzenverband

Schlagwörter:Erwerbslosigkeit, GKV, Prävention

Im Jahr 2014 haben die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen ihr En­ga­ge­ment für die Ge­sund­heits­för­de­rung und Primärprävention wie­de­rum gesteigert: 293 Millionen Eu­ro gaben sie für Maß­nah­men in diesen Leistungsbereichen aus - und da­mit zehn Pro­zent mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem im De­zem­ber 2015 erschienenen „Präventionsbericht 2015“ des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes hervor.

Gesundheitsförderung vor Ort gestärkt

Besonders viel haben die Kran­ken­kas­sen 2014 mit knapp 68 Millionen Eu­ro in die För­de­rung der betrieblichen Ge­sund­heits­för­de­rung investiert. Rund 1,2 Millionen Be­schäf­tig­te konnten mit den Maß­nah­men in rund 11.000 Betrieben erreicht wer­den. Von großer Be­deu­tung für die Prä­ven­ti­on sind auch Maß­nah­men in Kindergärten, Schulen, Wohngebieten und Stadtteilen - so genannten Settings. Hier kön­nen Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und verschiedenem so­zi­alen Sta­tus erreicht wer­den. Die Kran­ken­kas­sen leis­ten da­mit einen Bei­trag zur Verringerung so­zi­al bedingter Ungleichheiten bei den Chan­cen zur Gesunderhaltung. In 23.000 solcher Settings haben die Kas­sen 2014 gesundheitsfördernde Aktivitäten unterstützt und da­bei 2,2 Millionen Menschen erreicht. Sie machten sich mit rund 32 Millionen Eu­ro in diesem Be­reich stark.

Prävention und Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen: Modellhafte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Jobcentern

Das Schwer­punkt­the­ma des diesjährigen Prä­ven­ti­onsberichtes ist die Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung bei Ar­beits­lo­sen. Bereits zu­vor, im „Leit­fa­den Prä­ven­ti­on“ 2014, hatte der GKV-Spitzenverband ge­mein­sam mit den Verbänden der Kran­ken­kas­sen auf Bun­des­ebe­ne arbeitslose Menschen als ei­ne so­zi­al und ge­sund­heit­lich benachteiligte Ziel­grup­pe herausgestellt, die  -  in Ko­o­pe­ra­ti­on mit verantwortlichen Partnern  -  mit Prä­ven­ti­ons- und Ge­sund­heits­för­de­rungsmaßnahmen in der Lebenswelt Kom­mu­ne erreicht wer­den soll.  Dies ist des­halb wich­tig, weil Ar­beits­lo­se in vielen Fällen ei­nen schlechteren Ge­sund­heits­zu­stand und mehr ge­sund­heit­liche Be­schwer­den haben.

Die Verzahnung von Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten mit Ar­beitsförderungsmaßnahmen er­mög­licht es, arbeitslose Menschen gut zu er­rei­chen. Dies zeigt die erste Projektphase (2014/2015) der modellhaften Zu­sam­men­ar­beit der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung mit der Bundesagentur für Ar­beit. Die Part­ner der Modellprojekte - Kran­ken­kas­sen und Jobcenter an sechs Standorten - haben sich die folgenden Ziele ge­setzt:

  • Jobcenter und Krankenkassen arbeiten regional in einer vernetzten Struktur mit weiteren verantwortlichen Partnern zusammen, um gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen und zu optimieren.
  • Das Beratungs- und Dienstleistungsangebot in den Jobcentern ist gesundheitsförderlich ausgerichtet.
  • Das Jobcenter sensibilisiert und motiviert Langzeitarbeitslose für gesundheitsförderliche Verhaltensweisen und einen gesundheitsförderlichen Lebensstil und deren Bedeutung für die Reintegration in das Erwerbsleben.
  • Mehr Langzeitarbeitslose nutzen primärpräventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen der Krankenkassen, die niedrigschwellig - d.h. auch kostenlos - und spezifisch an ihrem Bedarf ausgerichtet sind.


Eine besondere Herausforderung im Pro­jekt ist die verschiedene Handlungslogik der Arbeitsförderung mit ihren ge­setz­lich verankerten Verpflichtungen und der Ge­sund­heits­för­de­rung mit ihrer unabdingbaren Voraussetzung der Frei­wil­lig­keit. Zum En­de der ersten Pro­jektphase be­wer­ten die Jobcenter die Be­ra­tung der Ziel­grup­pe zur freiwilligen Nut­zung ei­nes GKV-Präventionsangebots - trotz unterschiedlicher Hürden und nicht regelhaft positiver Re­so­nanz - mehr­heit­lich als ei­ne Chan­ce für ei­ne noch mehr auf Wert­schät­zung ausgerichtete Be­geg­nung mit ihren Kundinnen und Kun­den.

Zusammenarbeit: Ein gemeinsamer Schritt in die richtige Richtung

Durch das Prä­ven­ti­onsgesetz kann die Mög­lich­keit einer en­gen Zu­sam­men­ar­beit der Bundesagentur für Ar­beit und der kommunalen Grundsicherungsträger mit den Kran­ken­kas­sen in der lebensweltbezogenen Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung auch auf be­reits ge­sund­heit­lich belastete Personen ausgeweitet wer­den, um deren berufliche Eingliederungschancen zu verbessern. Diese Aus­wei­tung entspricht so­wohl dem aus Stu­di­en zu entnehmenden Be­darf als auch den ersten Erkenntnissen aus der Erprobung im Modellprojekt. Diese Ansätze sollen un­ter den neuen Rah­men­be­din­gung­en erweitert wer­den.

Den „Präventionsbericht 2015“ können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

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