Gutachten des Sachverständigenrats von 2007
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen legte sein Gutachten 2007 mit dem Titel „Kooperation und Verantwortung - Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ vor. Neben der Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe bilden die integrierte Versorgung, das Krankenhauswesen, die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung und die Primärprävention in vulnerablen Gruppen Schwerpunkte der Betrachtung.
Unter dem Kapitel „Primärprävention in vulnerablen Gruppen“ wurden auch Hinweise zur „Primärprävention mit Arbeitslosen“ gegeben.
Hier sind einige zentrale Aussagen wiedergegeben...
Viele Vergleichsuntersuchungen von Arbeitslosen und Erwerbstätigen haben ergeben, dass Arbeitslose eine höhere Kranken- und Sterblichkeitsrate aufweisen, wesentlich höheren gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind und über deutlich geringere gesundheitliche Ressourcen verfügen als Erwerbstätige.
- Dies zeigt sich in der subjektiven Einschätzung ihrer Gesundheit. Hierbei spielt die Dauer der Arbeitslosigkeit eine herausragende Rolle.
- Arbeitslose haben längere Arbeitsunfähigkeitszeiten und nehmen vermehrt stationäre Leistungen in Anspruch als Erwerbstätige (im Durchschnitt doppelt so viele Tage). Hier liegen häufig Suchtprobleme vor.
- Arbeitslosigkeit geht sowohl mit physischen als auch psychischen Problemen einher. Mit dem Arbeitsplatzverlust entfallen die Sinn gebende Beschäftigung sowie die zeitliche Strukturierung des Alltags. Soziale Kontakte gehen verloren und die finanziellen Möglichkeiten werden eingeschränkt.
- Ein Arbeitsloser, der sich bislang stark über seine Arbeit definiert hat, gleichzeitig einen geringen gesellschaftlichen Status inne hat, schon lange arbeitslos ist, zudem finanzielle Probleme hat und sich in einem Umfeld bewegt, das Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet ansieht, wird enormen Stress empfinden.
Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Konzeption und Umsetzung spezieller Angebote für arbeitslose Menschen
Besondere Herausforderungen | Lösungsansätze |
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Vermeidung von Krankheit und Stärkung der Gesundheitsressourcen verbunden mit der Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit | frühzeitige Intervention und Ansprache der Zielgruppe Projekte, die Gesundheitsressourcen (Stärkung der Selbstachtung, Motivation zu gesundheitlichen Aktivitäten, Stärkung soz. Netzwerke) der Arbeitslosen stärken wollen (salutogenetischer Ansatz) bspw. Job Fit Regional / Motivierende Gesundheitsgespräche |
Verknüpfung von Präventionsmaßnahmen mit diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen in Kooperation mit niedergelassenen Ärzten (§20 SGB V reicht nicht aus) | neue Strukturen der Arbeitsmarktpolitik z.B. Etablierung des Fallmanagements Projekte, die gesundheitliche Prävention mit Arbeitsförderung in einer Maßnahme verbinden Modellprojekte bspw. AmigA |
Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen sind keine homogene Gruppe | spezielle Angebote, bspw. Maßnahmen zum Abbau sozialer Ängste und Depressivität. Finanzierung nicht gesichert, da Maßnahmen zwischen klass. Präventionsangeboten und ambulanten sowie stationären Reha-Maßnahmen einzuordnen sind |
Lückenhafte Datenerhebung und mangelnde Evaluation bei Präventionsprogrammen für Arbeitslose | |
Schlechte Erreichbarkeit der Zielgruppe und mangelnde Akzeptanz/Annahme der Programme durch Zielgruppe | Substitutionssetting durch Träger der Aus- und Weiterbildung und Träger der Arbeitslosenhilfe erhöht Erreichbarkeit der Zielgruppe Maßnahmen beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit à Akzeptanz steigernd Möglichkeiten der inhaltl. Mitgestaltung durch die Betroffenen bspw. bei BEAM Vertrauen aufbauen, in dem Maßnahmen von freien Trägern durchgeführt werden. |
Weitergehende Empfehlungen
Unbestritten ist, dass die berufliche Wiedereingliederung die nachhaltigste Präventionsmaßnahme ist. Unterstützend wird Folgendes empfohlen:
- den Betroffenen möglichst frühzeitig Projekte der o.g. Art nahe zu bringen
- Ent-Stigmatisierung von Arbeitslosigkeit innerhalb der Gesellschaft
- strukturelle Änderungen bspw. bei der Bundesagentur für Arbeit und ihrem Ärztlichen Dienst à Ausweitung der Aufgaben des ärztlichen Dienstes à Lotsenfunktion zwischen den Beteiligten (Bedarfsklärung und Koordination)
- Fragen der Finanzierung und Kostenzuständigkeit à Abhilfe durch Präventionsgesetz
- konkrete Verankerung des Präventionsgedankens in SGB I à Abhilfe bei Finanzierungsfragen
- Aufweichung bei den Kriterien zur Leistungsgewährung gem. §20 SGB V
- frühzeitige Aufnahme ins Fallmanagement von Arbeitslosen mit vermittlungsrelevanten Beeinträchtigungen
- anderer Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel bspw. nach §10 SGB III und §16 Abs. 2 SGB II (bislang Eingliederungshilfe bei Schuldner-, Suchtberatung etc.) à konkrete Verankerung von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung