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Angebotsdarstellung

Good Practice

Veröffentlichung: 2008

Sozialpaten im Bündnis für Augsburg

Kurzbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen

Armut und Überschuldung sind ein vielschichtiges soziales Problem. Die Zahl der überschuldeten oder gar insolventen Haushalte nimmt immer mehr zu. In Augsburg sind 32.000 Erwachsene und 4.800 Kinder als arm bzw. von Armut bedroht einzustufen.

Das Projekt „Sozialpaten im Bündnis für Augsburg“ wurde konzipiert, um lange Wartezeiten in der Schuldnerberatung abzubauen, die Armutsprävention nach den Sozialgesetzbuch-Änderungen zu intensivieren, den Betroffen sozialraumbezogene Hilfen anzubieten und um bürgerschaftliches Engagement einzubeziehen.

Ziel ist es, eine niedrigschwellige „Hilfe zur Selbsthilfe“ für Menschen in sozialen Notlagen und finanziellen Schwierigkeiten zu bieten, die nah an deren Lebensumfeld angesiedelt ist und möglichst früh greifen soll, um einer weiteren Verschlimmerung der sozialen, aber auch gesundheitlichen Situation der Betroffenen vorzubeugen. Diese Hilfen erfolgen dabei „vom Bürger für den Bürger“ durch ehrenamtliche und geschulte „Sozialpatinnen und Sozialpaten“.

Inzwischen 57 von ihnen halten seit Anfang 2005 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziale Leistungen der Stadt Augsburg wöchentliche Sprechstunden ab, die allen Hilfsbedürftigen offen stehen. Die Patinnen und Paten erarbeiten gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen aus der Schuldenfalle und erleichtern ihnen den Weg zu den zuständigen Ämtern und Beratungsstellen.

So ist es 2014 gelungen in 2.362 Fällen wirksame Unterstützung zu leisten und vielen Familien die Wohnung zu erhalten. Erfreulicherweise beträgt auch der Anteil der Betroffenen mit Migrationshintergrund ca. 36 % und liegt damit fast beim Anteil an der Gesamtbevölkerung von über 40 %. Insbesondere das neu aufgenommene Handlungsziel „Gesundheitliche Prävention im sozialen Engagement“ soll die Betroffenen zu bleibenden gesundheitsfördernden Verhaltensänderungen anleiten. Dies betrifft beispielsweise Suchtprobleme oder andere Formen psychischer Belastung.

Träger des Projektes im Bündnis für Augsburg sind das Freiwilligen-Zentrum Augsburg gGmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziale Leistungen der Stadt Augsburg, Kooperationspartner sind unter anderem der Caritasverband für die Stadt Augsburg e.V. (Fachstelle Schuldnerberatung), die SKM Augsburg e.V. (Fachberatung Wohnungslosenhilfe) und das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg.


Kontakt

Herr Wolfgang Krell
Philippine-Welser-Str. 5 a
86150 Augsburg (Bayern)

Telefon: 0821 / 4504220

E-Mail: krell(at)freiwilligen-zentrum-augsburg.de

Website: http://www.freiwilligen-zentrum-augsburg.de


Projektträger

Freiwilligen-Zentrum Augsburg gGmbH
Philippine-Welser-Straße 5a
86150 Augsburg


Hintergrund

Die Zahl der überschuldeten Haushalte nimmt in Deutschland immer weiter zu. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind überlaufen und haben eine lange Wartezeit. Aus diesem Grunde hat das „Bündnis für Augsburg“, ein Netzwerk zur Förderung des Bürgerengagements, im Sommer 2004 gemeinsam mit dem damals noch so genannten „Sozialamt“ der Stadt Augsburg (ab 2005 „Amt für Soziale Leistungen“), dem Freiwilligen-Zentrum, der Caritas-Schuldnerberatung und der Wohnungslosenhilfe des SKM Augsburg ein neuartiges Konzept erarbeitet. Dies sah vor, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger in enger Kooperation mit dem „Amt für Soziale Leistungen“ regelmäßig Sprechstunden für Menschen in Not und Überschuldung anbieten und ihnen Wege aus der Krise aufzeigen. In einem fünftägigen Kurs mit insgesamt 40 Unterrichtseinheiten bildete das Freiwilligen-Zentrum im November/Dezember 2004 die ersten 16 Sozialpatinnen und –paten aus – annähernd die Hälfte der 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am ersten Informationsabend. Die Ausbildung wird von verschiedenen Fachkräften wie Juristinnen und Juristen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Ausbildungsinhalte sind beispielsweise juristische Fragen in der Praxis (Rechte und Pflichten des Sozialpaten), prozessualer Ablauf am praktischen Beispiel zu Mietrecht, Wohnungskündigung, Wohnungsräumung, Soziale Leistungen nach WoGG, SGB XII, SGB II, SGB III, Unterhaltsvorschuss-Gesetz u.a. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Qualifikationskurses erhalten ein Zertifikat.

Armut bedeutet meistens nicht nur, über wenig Geld zu verfügen. Für Menschen in Not heißt es oft, kein persönliches Netz zu haben, das sie auffängt und unterstützt. Zielsetzung des Projektes Sozialpaten ist es, Menschen in diesen schwierigen Situationen Unterstützung zu gewähren, etwa wenn es darum geht, das Haushaltsgeld einzuteilen, Anträge bei Ämtern zu stellen, einen Mahnbescheid zu verstehen, mit Gläubigern zu verhandeln oder die Wohnung trotz Mietschulden nicht zu verlieren. Zugleich sollen sie lernen, vor ihren Problemen nicht mehr davonzulaufen, indem sie beispielsweise ihre Post einfach nicht mehr öffnen. Im Austausch mit den Sozialpatinnen und -paten sollen sie verstehen, dass regelmäßige Gespräche und Verhandlungen mit Ämtern, Gläubigern und anderen Menschen möglich ist und hilft, ihre Probleme zu lösen. Die Sozialpatinnen und –paten sollen nicht die Arbeit der zuständigen Ämter und Fachberatungsstellen ersetzen, sondern den Betroffenen im persönlichen Kontakt den Weg zu fachlicher Hilfe ebnen.

Basisdaten für das Projekt liefern der Armutsbericht 2004 und Daten der Stadtverwaltung. Durch die sozialräumliche Vernetzung werden dem Projekt über das Amt für Soziale Leistungen ggf. auch Zahlen und Daten über Mietschulden, Räumungsklagen und Energieschulden bekannt gegeben.


Vorgehen

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Sozialgesetze SGB II/SGB XII im Januar 2005 starteten auch die ersten Sprechstunden der Sozialpatinnen und -paten in den vier Augsburger Stadtregionen. Sie finden seither jeweils zweimal wöchentlich und an verschiedenen Wochentagen statt.

Im April 2005 wurden 25 weitere Sozialpatinnen und -paten ausgebildet.
Im Jahr 2005 gab es 1.200, im Jahr 2006 1.600 und im Jahr 2007 2.024 Anfragen an die Sozialpatinnen und -paten. Die Tendenz ist weiter steigend.

Interessenten können an dem Qualifikationskurs (siehe Hintergrund) für die Arbeit als Sozialpatin oder -pate unverbindlich teilnehmen und sich anschließend für die Mitarbeit im Projekt entscheiden. Dabei besteht auch Gelegenheit, wichtige Kontakte für die spätere Tätigkeit zu knüpfen. Die bisherigen Erfahrungen führten im zweiten, viertägigen Kurs mit 24 Unterrichtseinheiten (vorher 40 Unterrichtseinheiten in fünf Tagen) zu einer stärkeren Konzentration auf praxisorientierte Themen wie beispielsweise Wohnungskündigung, Wohnungsräumung und Situationen im Alltag der Betroffenen.

In den Sprechstunden klären die Sozialpatinnen und –paten die aktuelle Lage der Rat Suchenden, überprüfen die Einkommenssituation und die Möglichkeit weiterer sozialer Hilfen, erarbeiten gemeinsam mit den Betroffenen Haushaltspläne und Schuldenaufstellungen sowie leiten Verhandlungen mit den Gläubigern in die Wege. Weiterhin vermitteln sie an Fachberatungsstellen und Ämter. Durch die neu hinzugekommene Aufklärung über gesundheitliche Prävention werden beispielsweise an Sucht erkrankte Personen auch an die dafür zuständigen Einrichtungen verwiesen.

Die Sozialpatinnen und –paten erhalten laufende Unterstützung durch Fachleute aus dem Bereich der Schuldnerberatung, der Wohnungslosenhilfe und des Amtes für Soziale Leistungen Augsburg. Dieser fachliche Rat steht ihnen auch zu bestimmten Sprechstunden telefonisch zur Verfügung. Das Freiwilligen-Zentrum als Projektträger koordiniert ihre Tätigkeit. Die Sozialpatinnen und –paten jeder Region treffen sich einmal im Monat zu einem persönlichen und inhaltlichen Austausch. Entstehende Unkosten bekommen sie erstattet. Im Rahmen einer Qualitätssicherung der Ausbildung und Begleitung der Patinnen und Paten werden ca. vier bis fünf Treffen mit verschiedenen Themen je nach Bedarf, Angebot und Reflexion abgehalten. Zur Auffrischung nehmen bereits tätige Sozialpatinnen und -paten am neuen Sozialpatenkurs teil. Sie bekommen weiterhin das Angebot, am Workshop „Kompetenz-Bilanz“ in verschiedenen Terminblöcken teilzunehmen.

Oberstes Prinzip der Sozialpatinnen und -paten ist die Hilfe zur Selbsthilfe, das heißt, sie erhalten keinerlei Vollmacht von den Betroffenen, sondern handeln immer gemeinsam mit ihnen.

Die vier Fallmanagerinnen und -manager des Amtes für Soziale Leistungen, von denen jede und jeder für eine Stadtregion zuständig ist, arbeiten eng mit den Sozialpatinnen und –paten zusammen und begleiten diese fachlich.

Die Sozialpatinnen und -paten bringen eine enorm hohe Berufs- und Lernkompetenz mit; unter ihnen befinden sich Juristinnen und Juristen, Bankangestellte, Sozialversicherungsangestellte, erfahrene Mütter und Hausfrauen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Ökotrophologinnen und Ökotrophologen und andere. Ihr Alter liegt zwischen 25 und 75 Jahren.

Bisherige Erfolge im Rahmen des Projektes sind in erster Linie die Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit der Betroffenen. Wegen Mietschulden hatten sich im Jahr 2007 870 Hilfe Suchende an die Sozialpatinnen und Sozialpaten gewandt (im Jahr 2006 715) . Die Anzahl der Wohnungsräumungsklagen (2007 141 Fälle, 2006 426 Fälle) ist allerdings durch die sofortige Einschaltung der Abteilung Armutsprävention im Amt für Soziale Leistungen stark zurückgegangen. Das Amt hat Möglichkeiten, Miet- oder Energieschulden zu übernehmen oder vorzuleisten. Energieschuldner bildeten 2007 mit 367 Fällen (2006 waren es 418 Fälle) die drittgrößte Gruppe von Rat Suchenden, die Anzahl ist von 2006 auf 2007 ebenfalls zurückgegangen. Ihnen kann das Amt für Soziale Leistungen helfen, Energiesperrungen zu verhindern und es ermöglicht die Rückzahlung von Schulden in Monatsraten. Auch die Anzahl der Rat Suchenden mit sonstigen Schulden hat von 2006 auf 2007 abgenommen (von 422 auf 349). Positiv ist zudem die steigende Anzahl der positiven Ergebnisse nach einer abgeschlossenen Beratung durch die Sozialpatinnen und -paten (2006: 567 und 2007: 649 positive Ergebnisse).

Einen ausführlichen Vergleich zeigen die Statistiken zur Armutsprävention in der Stadt Augsburg von 2005 bis 2007.

Die Präsenz der entscheidungsbefugten Fallmanagerinnen und -manager des Amtes vor Ort unterscheidet das Sozialpatenprojekt von anderen Hilfsprojekten und erhöht die Effektivität der Hilfe.

Das Motto von Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. „Krankheit macht arm - Armut macht krank“ zeigt sich auch sehr deutlich an der Klientel der Sozialpatinnen und Sozialpaten. An diese wenden sich häufig Familien mit Kindern und allein Erziehende, sozial Schwache, Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger, Menschen aus niedrigen Einkommensbereichen sowie Migrantinnen und Migranten. Sehr oft leiden diese Menschen unter psychischen Schwierigkeiten oder Suchtproblemen. Aus diesem Grund wird die Thematik „Gesundheitliche Prävention im sozialen Engagement“ seit November 2007 in die Schulung der Sozialpatinnen und -paten aufgenommen.


Good Practice in

Niedrigschwellige Arbeitsweise

Die Niedrigschwelligkeit des Projektes zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass der größte Anteil der Klientinnen und Klienten von den Sozialpatinnen und -paten selbst „aufgesucht“ wird, wenn diese beispielsweise über das Amtsgericht von Räumungsklagen erfahren. Es besteht auch Kontakt zu Vermietern und Energieversorgungsunternehmen, die die Sozialpatinnen und -paten nach Rücksprache mit den Betroffenen von Miet- bzw. Energieschulden in Kenntnis setzen. Für dieses Hilfsangebot wird mit einem Flyer geworben, den ein Grafikbüro im Zuge einer Sponsoring-Aktion kostenlos entworfen hat. Dieser Flyer liegt in Beratungsstellen, Pfarrgemeinden und Ämtern aus. Weiter machen Presse, Fernsehen und Internet, aber auch persönliche Empfehlungen das Beratungsangebot bekannt.

Die acht verschiedenen Einrichtungen in den vier Stadtregionen haben an unterschiedlichen Tagen geöffnet, das heißt, Hilfe Suchende müssen im Höchstfall zwei Tage auf eine Beratung durch eine Sozialpatin oder einen Paten warten. Es gibt keine Anmeldefristen oder -bedingungen für die Klientinnen und Klienten. Sie finden in den Sprechstunden freiwillige Helferinnen und Helfer vor, die ihnen auf Augenhöhe und nicht in einem Überordnungsverhältnis begegnen. Zu Beginn der Beratung müssen die Klientinnen, die Klienten zur Wahrung der Schweigepflicht lediglich einen Personalbogen als „Auftrag“ an die Sozialpatin oder den Sozialpaten ausfüllen und unterschreiben. Bei Sprachschwierigkeiten helfen die Paten entweder selbst oder beauftragen Dolmetscherinnen oder Dolmetscher.

Die Beratungsräume befinden sich in kirchlichen Einrichtungen und im Bürgertreff. Die Sozialpatinnen und Sozialpaten führen auch Hausbesuche durch und begleiten die Betroffenen zu Ämtern, Banken oder Gläubigern. Bei Bedarf können die Sozialpaten die Fälle an das Fallmanagement des Amtes für Soziale Leistungen übertragen.

Das Projekt wird von den Hilfe Suchenden gut angenommen. Für diesen Personenkreis bietet es sowohl eine unbürokratische, bürgernahe als auch kompetente Hilfe an. Gerade bei Menschen in finanziellen Notsituationen ist die Hemmschwelle zur Inanspruchnahme externer Hilfen oftmals sehr hoch, denn Überschuldung ist in der Regel ein schleichender Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzieht und häufig verdrängt wird.

Das hohe Risiko der Betroffenen, dass sich ihre soziale und gesundheitliche Lage weiter verschlechtert, wird nach Erfahrung der Fallmanagerinnen und -manager und der Sozialpatinnen und -paten durch die schnelle Hilfe deutlich gesenkt.

Nachhaltigkeit

Der Fortbestand des Projektes Sozialpaten ist längerfristig gesichert, es hat sich als stabile Einrichtung etabliert. Durch die Aktivitäten auf politischer Ebene hat das Projekt einen starken Rückhalt bekommen.

Die Nachfrage nach Beratungen bei den Sozialpatinnen und -paten ist in den letzten Jahren angestiegen. Die Mitarbeit von nunmehr 44 Personen zeigt den dringenden Bedarf ihrer Tätigkeit deutlich auf.

Die Finanzierung erfolgte in der Startphase durch eine Erbschaft an die Stadt und wird Zug um Zug in die Regelfinanzierung übergeleitet. Geplant ist, nach Auslaufen der Erbschaftsmittel die Weiterfinanzierung in Form von Fallpauschalen durch das Amt für Soziale Leistungen zu organisieren.

Die vier Fallmanagerinnen und -manager des Amtes für Soziale Leistungen sind langfristig für den neuen Bereich Armutsprävention abgestellt. Ein Mitarbeiter des Freiwilligen-Zentrums Augsburg arbeitet stundenweise in der Projektleitung und in der Freiwilligen-Koordination und wird über den Sachkostenhaushalt mitfinanziert.

Es bestehen bereits feste Strukturen zur Aufrechterhaltung des Projektes wie beispielsweise Spendeneinrichtungen und die Vernetzung mit Krankenhäusern, Ansprechpartnerinnen und -partner in der Krankenverwaltung sowie Vermieterinnen und Vermieter.

Die Beratung der Sozialpatinnen und -paten hat eine Verhaltensänderung der Betroffenen zum Ziel: Wer sich an die Vorgaben hält, schafft auch langfristig eine Entlastung von Problemen, damit sinkt der psychische Druck und das Selbstwertgefühl steigt. Viele Sozialpatinnen und -paten haben noch lange Zeit Kontakt zu ihren Klientinnen und Klienten und bieten auch weiterhin ihre Unterstützung an.

Insbesondere das neu aufgenommene Handlungsziel „Gesundheitliche Prävention im sozialen Engagement“ soll die Betroffenen zu bleibenden gesundheitsfördernden Verhaltensänderungen anleiten. Dies betrifft beispielweise Suchtprobleme oder andere Formen psychischer Belastung.


Literatur

Stadt Augsburg, Augsburger Armutskonferenz (Hrsg.): Augsburger Armutsberichte

Augsburg Social: Armutsprävention Augsburg, 2006

Stadt Augsburg: Statistiken zur Armutsprävention, 2005-2007


Laufzeit des Angebotes

Beginn: Januar 2005

Abschluss: kein Ende geplant


Welche Personengruppe(n) in schwieriger sozialer Lage wollen Sie mit Ihrem Angebot erreichen?

  • Personen mit niedrigem beruflichen Status (z.B. ungelernte Arbeiter/-innen)
  • Personen mit sehr niedrigem Einkommen (z.B. Personen im Niedriglohnsektor, Personen mit niedrigen Rentenbezügen)
  • Alleinerziehende in schwieriger sozialer Lage
  • Migrant/-innen in schwieriger sozialer Lage
  • Personen in strukturschwachen Wohnregionen / Quartieren

Das Angebot richtet sich insbesondere an folgende Altersgruppen

  • Altersgruppenübergreifend

Das Angebot umfasst geschlechtsspezifische Angebote für

  • Keine geschlechtsspezifischen Angebote

Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

Fachberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Allgemeiner Sozialdienst, Kirchengemeinden, Schulen, Seniorenfachberatung


Schwerpunkte des Angebotes

  • Psychische Gesundheit
  • Stärkung sozialer Kompetenzen
  • Soziale Teilhabe (Integration, Inklusion)
  • Stadtteil-/ Gemeinwesenarbeit, Nachbarschaftsnetzwerke
  • Kommunale Strategie / Netzwerkarbeit

Das Angebot wird hauptsächlich in folgenden Lebenswelten umgesetzt

  • Stadt / Stadtteil / Quartier / Kommune

Qualitätsentwicklung

Es ist kein Ergebnisbericht vorhanden.

Die Qualitätsentwicklung und Ergebnissicherung sind nicht in ein Qualitätsmanagementsystem eingebunden.


Stand

08.05.2015

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