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Konzeption

Definition

Die Konzeption ist eine logisch zusammenhängende Beschreibung theoretischer Grundlagen und Annahmen: Sie begründet die gewählten Strategien und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention und benennt ihre Einflussfaktoren. 

Die Konzeption beschreibt Ziele, Zielgruppen, Beteiligte, Maßnahmen und Methoden. Außerdem geht sie auf Dauer und Tiefe des Kontakts zur Zielgruppe ein und nimmt spezifische Lebenswelten in den Fokus (Setting-Ansatz). Eine gute Konzeption erfordert deshalb detaillierte und schlüssige Beschreibungen der Ziele, Zielgruppen (Zielgruppenbezug) und weiteren Beteiligten. Hierfür kommen Bedürfnis- und Bedarfsanalysen sowie Aspekte von sozialer Lage und Diversität zur Anwendung (sozioökonomischer Status, Gender, Alter, ethnische Zuschreibungen etc.). Die Konzeption beschreibt außerdem Partizipation, Empowerment, Verstetigung (Nachhaltigkeit) und die Einbindung in integrierte Handlungskonzepte (Integriertes Handeln). Die Konzeption sollte möglichst alle 12 Good Practice-Kriterien berücksichtigen. 

Insbesondere beschreibt die Konzeption präzise, an welche Zielgruppen in benachteiligenden Lebenslagen und weitere Beteiligte (z. B. Unterstützerinnen und Unterstützer, Multiplikationspersonen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger) sich die Maßnahme wendet: Sie benennt soziale Belastungen sowie die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und/oder Prävention, diese zu beeinflussen. Dazu begründet sie möglichst konkret und anschaulich, wie für die Zielgruppen Belastungen gesenkt und Ressourcen gestärkt werden können. Auf dieser Grundlage formuliert die Konzeption Maßnahmen und Methoden, die Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit fördern sollen.  

Die Konzeption macht deutlich, wie die Maßnahme systematisch eine Verminderung gesundheitlicher Benachteiligung anstrebt. Sie zeigt auch auf, wie die differenzierte, soziallagenorientierte Planung der Maßnahme dem Risiko einer unabsichtlichen Vergrößerung von Ungleichheiten gezielt begegnet. Eine schlüssige Konzeption setzt ein umfassendes Verständnis der Einflussfaktoren (Determinanten) von Gesundheit voraus (vgl. Infokasten: Was ist soziallagenorientierte Gesundheitsförderung? in der Einleitung). Sie orientiert sich am gesundheitspolitischen Aktionszyklus (Public Health Action Cycle) und enthält Angaben zur Kosten- und Zeitplanung sowie zu den erwarteten Wirkungen (Belege für Wirkungen und Kosten). 

Die Konzeption nimmt klar Bezug auf die gesundheitliche Chancengleichheit (Soziallagenbezug). Dabei orientiert sie sich an der jeweiligen sozialen Lage und den Bedürfnissen der Zielgruppen und berücksichtigt die Rahmenbedingungen der jeweiligen Lebenswelten (Setting-Ansatz). Die Konzeption sollte sowohl Möglichkeiten der Verringerung sozialökonomischer Belastungen (Bildung, Einkommen und berufliche Stellung) in Betracht ziehen als auch diversitätsbezogene Ungleichheiten (aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischen Zuschreibungen, Religion/Weltanschauung, sexueller Identität, Behinderungen etc.) sowie deren Verknüpfung untereinander beachten. Bedürfnisse und Ressourcen sollten dabei im Vorfeld bestimmt werden, und zwar möglichst gemeinsam mit den Zielgruppen und Beteiligten (Partizipation).

Die Konzeption dient als Leitlinie für die Gestaltung und Bewertung der täglichen Arbeit (Dokumentation und Evaluation). Dabei integriert sie die geplanten gesundheitsfördernden Aktivitäten in die Hierarchien und Abläufe der umsetzenden Organisation. Die Konzeption ist allen Mitarbeitenden bekannt und definiert das gemeinsame Selbstverständnis der Arbeit. Sie wird im gesamten Verlauf der Arbeit gemeinsam mit den Zielgruppen und weiteren Beteiligten bedarfs- und bedürfnisorientiert weiterentwickelt. 

Stufen des Kriteriums „Konzeption“

Erläuterung der Stufen

Stufe 1 Konzeption ohne Soziallagenbezug

Beispiel Stufe 1

Eine Kommune richtet in einem Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf einen neuen Quartierspark mit vielfältigen Bewegungsräumen ein. Die Konzeption hält fest, dass der Park allen Menschen im hoch verdichteten Quartier die Möglichkeit zu Erholung und Bewegung bieten soll. Die künftigen Nutzerinnen und Nutzer werden nicht genauer benannt und auch nicht in die Ausgestaltung des Quartiersparks einbezogen.

Stufe 2 Konzeption mit punktuellem Soziallagenbezug

Beispiel Stufe 2

Im Quartierspark werden neben einer Liegewiese und einer Joggingstrecke auch ein Aktivplatz mit Bewegungsangeboten für ältere Menschen und ein eingezäunter Bolzplatz für Kinder und Jugendliche eingerichtet. Der Park soll für alle Generationen der Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers attraktiv sein sowie – überwiegend für Menschen mit niedrigem Einkommen – kostenlose Freizeitangebote zur Verfügung stellen. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers werden zu Beginn des Planungsprozesses im Rahmen einer Befragung einbezogen.

Stufe 3 Konzeption mit systematischem Soziallagenbezug

Beispiel Stufe 3

Im Quartierspark wird eine Skate-Anlage eingerichtet, die vor allem von Jugendlichen genutzt werden soll. Die Initiative geht vom Nutzenden-Beirat des Parks aus, in dem Jugendliche und deren Eltern vertreten sind. Da die oft kinderreichen Familien meist in relativ kleinen Wohnungen leben, besteht ein großer Bedarf an Freizeitangeboten – insbesondere für Jugendliche, da sie sonst nur wenige öffentlich zugängliche Bewegungsräume vorfinden. Die Jugendlichen sind in die Planung und konkrete Gestaltung der Skate-Anlage einbezogen. Nach der Fertigstellung bietet der örtliche Sportverein gemeinsam mit dem nahe gelegenen Jugendfreizeitheim Skateboardkurse zur Einführung und zum Erwerb spezieller Skills an, um das Selbstbewusstsein der Jugendlichen zu stärken und gemeinschaftliche Aktivitäten anzuregen. Der Träger des Jugendfreizeitheims nutzt den Kontakt zu den Jugendlichen, um ihnen weitere Angebote wie z. B. Hausaufgabenhilfen bekannt zu machen sowie weitere soziallagenbezogene Aktivitäten mit ihnen gemeinsam zu planen und durchzuführen.

Weiterführende Literatur:

Weitere Materialien zum Good Practice-Kriterium Zielgruppenbezug