Familienerholung/Familienferien
Kurzbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen
Das Land Niedersachsen fördert Familienerholungsmaßnahmen nach den Richtlinien über die Förderung von Familienerholungsmaßnahmen vom 24.04.1997. Die Maßnahmen sollen Familien mit geringem Einkommen eine gemeinsame Erholung ermöglichen, der Gesundheit dienen und durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und den Zusammenhalt der Familiengemeinschaft fördern. Für förderungswürdige Familienerholungsmaßnahmen erhalten einkommensabhängig Eltern sowie das erste und das zweite Kind Zuwendungen. Für behinderte Familienangehörige sowie Einelternfamilien können zusätzliche Zuwendungen gewährt werden.
Kontakt
Frau Christel Demele
Johannisstr. 36
21335 Lüneburg (Niedersachsen)
Telefon: 04131 / 400500
E-Mail: demele(at)caritas-lueneburg.de
Projektträger
Caritasverband Lüneburg
Johannisstraße 36
21335 Lüneburg
Laufzeit des Angebotes
Beginn: Januar 2000
Abschluss: kein Ende geplant
Welche Personengruppe(n) in schwieriger sozialer Lage wollen Sie mit Ihrem Angebot erreichen?
- Personen mit sehr niedrigem Einkommen (z.B. Personen im Niedriglohnsektor, Personen mit niedrigen Rentenbezügen)
- Alleinerziehende in schwieriger sozialer Lage
- Menschen mit Behinderung in schwieriger sozialer Lage
Das Angebot richtet sich insbesondere an folgende Altersgruppen
- Altersgruppenübergreifend
Das Angebot umfasst geschlechtsspezifische Angebote für
- Keine geschlechtsspezifischen Angebote
Stand
09.04.2015