Möglichkeiten der kassenübergreifenden Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände und die Aufgaben der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit
11.10.2018
- Johanna Evers, Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
Die Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen wurde im August 2016 unterzeichnet. Seitdem wurde die Arbeitsstruktur in NRW gemäß den Vorgaben des Präventionsgesetzes angepasst und weiterentwickelt. Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW übernimmt maßgebliche Aufgaben im Antragsverfahren zur kassenübergreifenden Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Schlagwörter:Gesundheitspolitik, Krankenkassen, Präventionsgesetz, Verbände
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