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12.01.2015

"Alle an einen Tisch!" - Verbesserung der Qualität Früher Hilfen anhand einer exemplarischen Familienfallkonferenz

Fachnachmittag am 03.12.2014 in Weimar

Carolin Voigt, Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen AGETHUR

Schlagwörter:Fachtagung, Frühe Hilfen, Gesundheitswesen

Ärzte der Kinder- und Jugendmedizin, Frü­he Hilfen-Anbieter, Hebammen und an­de­re Professionen rund um das The­ma Ge­burt, El­tern­schaft und frühe Kind­heit haben das gemeinsame Ziel, das leibliche Wohl von Kin­dern zu schüt­zen. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen, gesetzliche Vorgaben und individuelle Motivationen er­schwe­ren je­doch ei­ne qualitätsgesicherte Zu­sam­men­ar­beit. Trotz bisheriger Be­mü­hung­en um ein fehlerfreies Kinderschutzsystem blei­ben Sen­si­bi­li­sie­rung und Acht­sam­keit auf allen Sei­ten von großer Be­deu­tung.

Entwicklung einer „Kultur der Zusammenarbeit“

Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Um­set­zung des kommunalen Partnerprozesses „Gesund auf­wach­sen für al­le!“ den Ak­teu­rin­nen und Akteuren der Frü­hen Hilfen so­wie dem Ge­sund­heits­we­sen in Thü­rin­gen die Mög­lich­keit ge­ge­ben, sich über die Er­fah­rung­en in der bereichs- und professionsübergreifenden Zu­sam­men­ar­beit und die Qua­li­tät der Ko­o­pe­ra­ti­on auszutauschen. Entscheidende Er­kennt­nis zum damaligen Zeit­punkt war, dass konkrete In­stru­mente not­wen­dig sind, um die Frü­hen Hilfen von der Ebe­ne des persönlichen Engagements auf ei­ne verbindliche Ebe­ne zu heben. In diesem Jahr wurde da­ran angeknüpft und ein In­stru­ment zur interdisziplinären Zu­sam­men­ar­beit vorgestellt.

Der Fachnachmittag wurde mit einem Beitrag von Birgit Höhlein, Landeskoordinatorin der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen, eröffnet. Seit dem Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung im Kinderschutz hat sich viel getan, sodass die Frühen Hilfen nicht nur in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen etabliert sind, sondern auch das Ergebnis eines strukturellen Wandels von Unterstützungssystemen in Thüringen darstellen. Zukünftig gilt es, die entstandenen Strukturen weiter zu festigen und auszubauen, um den multiprofessionellen Austausch zu einer „Kultur der Zusammenarbeit“ weiterzuentwickeln.

Professionen im Kontext der Frühen Hilfen

Mit seinem Vortrag zu Auf­bau und Auf­ga­ben ei­nes Ju­gend­amtes, zeigte Ab­tei­lungs­lei­ter René Deutschendorf vom Ju­gend­amt Er­furt die Wirkungsbereiche der Frü­hen Hilfen auf. Die Frü­hen Hilfen sind in Er­furt ne­ben z.B. dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und der Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren im Auf­ga­benspektrum des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) verortet. Der ASD in Er­furt fungiert als An­sprech­part­ner für  i.d.R. al­le sozialen Problemlagen und bietet Beratungsleistungen, ambulante Be­treu­ung so­wie ein Fallmanagement bei Hilfen zur Er­zie­hung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige an. Im Rahmen der Frü­hen Hilfen wer­den sogen. „Willkommenshausbesuche“ nach der Ge­burt ei­nes Kindes durchgeführt, um den Fa­mi­lien die An­ge­bo­te des Ju­gend­amtes vorzustellen. Darüber hinaus wer­den Programme und Projekte zur Un­ter­stüt­zung der Eltern initiiert, Fort­bil­dung­en für Fachkräfte in al­len relevanten Bereichen (u.a. Jugendhilfe, Schule und Ge­sund­heits­we­sen) konzipiert und mit Hilfe von Netzwerkarbeit al­le relevanten Part­ner in den Pro­zess der Frü­hen Hilfen eingebunden.

Im zweiten Referat stellte Prof. Dr. habil. Jörg Seidel aus Jena neben den alltäglichen Anforderungen eines Kinder- und Jugendmediziners die Problematik der ärztlichen Schweigepflicht in Bezug auf die Frühen Hilfen vor. Als „Partner des Vertrauens“ haben Ärztinnen und Ärzte einen guten Zugang zu den Kindern und ihren Familien und bieten damit große Chancen für die Frühen Hilfen. Die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Beratungsgespräche und das Verhalten der Eltern geben in vielen Fällen Auskunft über die Familiensituation. Eine zunehmende „Uniformierung“ des Gesundheitswesens, z.B. durch leitlinienorientierte Medizin und Budgetierung, schränkt die individuelle Behandlung und damit die Möglichkeiten zur Früherkennung von Defiziten in der Gesundheit und Entwicklung der Kinder ein. Oft wird die Möglichkeit zu einem interkollegialen Austausch aufgrund von Reglementierungen durch den Staat, Zeitmangel und rechtliche Vorgaben zur ärztlichen Schweigepflicht verwehrt.

Voneinander lernen will gelernt sein

Im Rahmen einer exemplarischen Familienfallkonferenz wurde mit Hilfe eines konkreten Falls ein offener, interkollegialer Austausch angeregt. Beteiligte Professionen der Frühen Hilfen hatten die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen und voneinander zu lernen. Darüber hinaus wurden Vernetzungsmöglichkeiten zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen diskutiert und Ideen zu Beratungs- und Hilfsangeboten zur Fallbewältigung zusammengetragen.
Während der Durchführung der Familienfallkonferenz zeigte sich, dass eine strukturierende Methode für eine zielgerichtete und konstruktive Diskussion zwischen verschiedenartigen Professionen sehr wichtig ist. Eine konsequente Moderation entlang einer definierten Falldramaturgie trägt dazu bei, alle Seiten eines Familienfalls zu beleuchten und den Fokus der Fallbewältigung nicht zu verlieren. Des Weiteren stellte sich heraus, dass die Durchführung einer Familienfallkonferenz „geübt“ werden muss, damit eine stringente und  gewinnbringende Diskussion entsteht. Die Entwicklung einer konkreten Lösung für die betroffene Familie ist nicht das primäre Ziel der Familienfallkonferenz, da eine vollständige Abbildung des Falls in der Praxis nur selten möglich ist und somit wichtige Fakten zur Fallbewertung fehlen können. Vielmehr geht es darum, das gemeinsame Lernen und den Austausch zu konkreten Problematiken aus der Praxis anzuregen, um neue Perspektiven und Ansätze kennenzulernen.
Um weiter an der Methode der Familienfallkonferenz „zu üben“, wird es 2015 eine erneute exemplarische Familienfallkonferenz in Thüringen geben. Anhand des Fachnachmittags am 03.12.2014 hat sich gezeigt, dass im nächsten Jahr neben der Perspektive einer Expertin bzw. eines Experten zum Thema „ärztliche Schweigepflicht“ auch der Blickwinkel einer Familienrichterin bzw. eines Familienrichters nicht fehlen darf. Bei der Diskussion um Zuständigkeiten sollte darüber hinaus nicht die Anwaltschaft gegenüber den betroffenen Kindern verloren gehen, sondern gezielt die Möglichkeiten der Frühen Hilfen genutzt werden.

Die Dokumenation der Veranstaltung können Sie auf der Seite der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. - AGETHUR - einsehen.

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