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31.07.2017

Anmerkungen zu aktuellen Präventionsdiskursen und -politiken

Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums zu Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung

Anna Schweda-Möller, Deutsches Jugendinstitut Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik

Schlagwörter:Bildung, Jugendliche, Kinder, Präventionsgesetz

Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Prä­ven­ti­onsgesetz haben die Be­din­gung­en des Aufwachsens von jun­gen Menschen im Blick und zie­len da­rauf ab, Ge­fah­ren und Be­ein­träch­ti­gung­en zu vermeiden. In sei­ner Stel­lung­nah­me diskutiert das Bundesjugendkuratorium (BJK) beide Ge­setze im Zu­sam­men­hang, hinterfragt überzogene Er­war­tung­en an Prä­ven­ti­on und regt zu ei­ner breit angelegten und grenzüberschreitenden Verantwortungsübernahme an.

Zu den präventionspolitischen Ent­wick­lung­en und gesetzliche Maß­nah­men

Das Bundeskinderschutzgesetz

2009 hatte das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fa­mi­lie, Senioren, Frauen und Ju­gend (BMFSFJ) ei­nen ersten Ent­wurf für ein Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt, der je­doch we­gen sei­nes zu ein­sei­tig auf In­ter­ven­ti­on ausgerichteten Ansatzes kritisiert wurde. 2010 un­ternahm das BMFSFJ ei­nen zweiten An­lauf für ein Bundeskinderschutzgesetz, das so­wohl eingreifende als auch vorbeugende Maß­nah­men um­fas­sen sollte. Der Bun­des­rat verweigerte sei­ne Zu­stim­mung, vor allem we­gen der unzureichenden finanziellen Absicherung Frü­her Hilfen.

Die Verankerung der Frü­hen Hilfen

Nachdem die Bun­des­re­gie­rung die Beteiligung des Bundes an der Fi­nan­zie­rung erhöht und auf den Auf­bau von Netzwerken Frü­her Hilfen aus­ge­dehnt hatte, stimmten so­wohl der Bun­des­rat als auch der Bun­des­tag zu, so dass das Ge­setz am 1. 1.2012 in Kraft tre­ten konnte. Ein wichtiger Be­stand­teil des Ge­setzes ist die Verankerung der Bundesinitiative Frü­he Hilfen. Auf­bauend auf den in den Ländern und Kom­mu­nen be­reits vorhandenen Strukturen soll da­mit ein bun­des­weit vergleichbares An­ge­bot für Fa­mi­lien im Be­reich Frü­he Hilfen geschaffen wer­den. Seit 2012 ist das Nationale Zen­trum Frü­he Hilfen (NZFH) die Koordinierungsstelle des Bundes für die Bundesinitiative Frü­he Hilfen. Mit den Frü­hen Hilfen wurde ei­ne Versorgungslücke in der Kinder- und Ju­gendhilfe ge­schlos­sen, wel­che die unzureichende Un­ter­stüt­zung von Fa­mi­lien mit un­ter dreijährigen Kin­dern betraf. In diesem Kon­text wer­den Maß­nah­men und neue An­ge­botsformen etabliert, die an der Schnittstelle von Kinder- und Ju­gendhilfe so­wie Gesundheitssystem lie­gen, deren Stär­kung das NZFH seit sei­nen Anfängen als Grundidee verfolgt.

Frü­he Hilfen als primäre und sekundäre Prä­ven­ti­on

Kin­der­schutz ist im Bundeskinderschutzgesetz in zweifacher Wei­se ge­fasst: Das Ge­setz enthält über­wie­gend Vorschriften zum Kin­der­schutz im engeren Sinne, al­so zum Um­gang mit vermuteter oder be­reits festgestellter Kindeswohlgefährdung. Im wei­teren Sinne sind Re­ge­lung­en da­zu ent­hal­ten, wie die Be­din­gung­en des Aufwachsens für Kinder und Ju­gend­li­che so verbessert wer­den kön­nen, dass ins­ge­samt ei­ne gesunde Ent­wick­lung befördert und das Ri­si­ko ei­ner späteren Kindeswohlgefährdung reduziert wird. Diese doppelte Kon­zep­ti­on Frü­her Hilfen als primäre und sekundäre Prä­ven­ti­on ist so­wohl auf konzeptioneller Ebe­ne als auch auf der Ebe­ne der Fachpraxis ei­ne hoch komplexe Herausforderung.

Ein­schät­zung/Handlungsbedarfe

Es muss wei­ter geklärt wer­den, wo und wie primärpräventive Maß­nah­men der In­for­ma­ti­on, Be­ra­tung und Un­ter­stüt­zung in sekundärpräventive Maß­nah­men der längerfristigen Be­glei­tung von Fa­mi­lien, z.B. durch Fa­mi­lienhebammen, über­ge­hen oder die Hilfe über die Frü­hen Hilfen hinausgehen muss und Hilfen zur Er­zie­hung oder auch die Ab­klä­rung von Kindeswohlgefährdung an­ste­hen. Diese Punkte  sind in der Fachpraxis we­sent­lich für die Ein­schät­zung von Problemlagen und Pas­sung­en der verschiedenen Hilfeangebote und In­ter­ven­ti­onen in konkreten Fällen.
In diesem Zu­sam­men­hang bedarf es ei­ner hohen Sen­si­bi­li­sie­rung aller Professionellen für die Ge­fahr der Stig­ma­ti­sie­rung von Fa­mi­lien. Eine zu starke Fokussierung auf Eltern in als pre­kär markierten Le­bens­la­gen kann da­zu füh­ren, dass ei­ne Grup­pe von Eltern an­hand von zu­vor definierten Ri­si­kofaktoren als Pro­blem­grup­pe konstruiert wird.

Das Prä­ven­ti­onsgesetz

In der Ressortzuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums entwickelten sich die Be­mü­hung­en um das Prä­ven­ti­onsgesetz, das ei­ne ähn­lich lange Vorgeschichte wie das Bundeskinderschutzgesetz hat. Seit mehr als zehn Jahren wurde ein „Ge­setz zur Stär­kung der Ge­sund­heits­för­de­rung und der Prä­ven­ti­on“ zwi­schen Politik, Fach­welt und Pra­xis kon­tro­vers debattiert, be­vor es am 18.06.2015 im vierten An­lauf verabschiedet wurde. Frühere Entwürfe hatten Kritik auf sich gezogen, die auch hier ei­ner zu geringen Finanzausstattung galt. Von Sei­ten der Kinder- und Jugendhilfe und den Wohlfahrtsverbänden wurde da­bei au­ßer­dem kritisiert, dass Kinder und Ju­gend­li­che und ih­re Lebenswelten in den ersten Ge­setzesentwürfen zu we­nig berücksichtigt wurden. Als Ressortgesetz des Bundesministeriums für Ge­sund­heit adressiert es aus­schließ­lich die So­zi­al­ver­si­che­rung­en (Kranken-, Unfall-, Renten- und Pfle­ge­ver­si­che­rung) und verpflichtet diese zur Ge­sund­heits­för­de­rung. Damit betrifft es we­der die Kinder- und Jugendhilfe noch an­de­re Ressorts un­mit­tel­bar.
Gesundes Aufwachsen wird im Prä­ven­ti­onsgesetz als ein Ge­sund­heitsziel definiert und Lebenswelten als für die Ge­sund­heit bedeutsame soziale Systeme des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung so­wie der Frei­zeit­ge­stal­tung. Die Fa­mi­lie als ein zentraler Ort des Aufwachsens für die meisten Kinder und Ju­gend­li­chen passt an die­ser Stel­le nicht in die Lo­gik des Ge­setzes und wird da­rin nicht ex­pli­zit erwähnt. Irritierend ist es nach An­sicht des BJK, dass das Ge­setz kaum an die bestehenden Strukturen der Un­ter­stüt­zung junger Fa­mi­lien im Kon­text der Kinder- und Jugendhilfe und ins­be­son­de­re der Frü­hen Hilfen anknüpft. Hier besteht noch Weiterentwicklungsbedarf.

Die Bun­des­zen­tra­le für ge­sund­heit­liche Auf­klä­rung (BZgA) wurde durch das Prä­ven­ti­onsgesetz ab 2016 da­mit beauftragt, kassenübergreifende Leis­tung­en zur Prä­ven­ti­on in Lebenswelten zu ent­wi­ckeln und deren Im­ple­men­tie­rung wis­sen­schaft­lich zu be­glei­ten. Es bleibt abzuwarten, wie diese Leis­tung­en kon­kret aus­se­hen wer­den. Hier steht die Um­set­zung noch am An­fang.

Zur Er­ar­bei­tung ei­ner „Nationalen Prä­ven­ti­onsstrategie“ wurde durch das Ge­setz die Ein­rich­tung von Prä­ven­ti­onskonferenzen festgeschrieben. Neben den vier So­zi­al­ver­si­che­rung­en wir­ken da­rin mit beratender Stim­me auch Vertretende von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Ar­beit, Sozialpartnerinnen und -partner, Patientnnen und Patienten so­wie der Bundesvereinigung Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung (BVPG) mit. Bislang wurde noch nicht geklärt, ob und in­wie­fern die Kinder- und Jugendhilfe an den Prä­ven­ti­onskonferenzen sys­te­ma­tisch zu be­tei­li­gen ist. Nach An­sicht des BJK wird sie ih­re Beteiligung da­ran eigeninitiiert einfordern müs­sen, um auch in diesem Kon­text der Schnittstelle von Ge­sund­heits­we­sen und Kinder- und Jugendhilfe stärkeres Ge­wicht zu verleihen.

Emp­feh­lung­en des Bundesjugendkuratoriums

Mit sei­ner Stel­lung­nah­me schlägt das BJK vor, den Be­griff der För­de­rung von Ge­sund­heit und Wohlergehen bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen stärker in den Fo­kus zu rü­cken. Während Prä­ven­ti­on mit Blick auf die Vermeidung von et­was Unerwünschtem ten­den­zi­ell ei­nen defizitorientierten Blick auf Menschen und ih­re Lebensumstände wirft, ist die För­de­rung des Wohlergehens stärker an den Res­sour­cen und der Beteiligung der Ad­res­sa­tin­nen und Adressaten orientiert.

Das BJK warnt vor dem Trug­schluss, dass mit Investitionen in frühe (pri­mär)präventive Maß­nah­men spätere Probleme in jedem Fall vermieden wer­den kön­nen. Die Kon­zepte För­de­rung, Un­ter­stüt­zung, Hilfe und Schutz sind eng mit dem Kon­zept der Prä­ven­ti­on verwoben. Wenn da­bei aber der Prä­ven­ti­onsbegriff über­pro­por­ti­o­nal be­tont wird, dann hat das auch Aus­wir­kung­en auf die an­de­ren Kon­zepte. Das BJK möchte zu ei­ner Dis­kus­si­on bei­tra­gen, in der die verschiedenen Handlungskonzepte der Kinder- und Jugendhilfe in ih­rer jeweiligen Be­rech­ti­gung ne­ben­ei­nan­der Be­stand haben und nicht Prä­ven­ti­on als das ‚bessere‘ - weil frühe und kostensparende - Handeln gilt.

Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe der Er­mög­li­chung des ge­sun­den und sicheren Aufwachsens und Wohlergehens von Kin­dern und Ju­gend­li­chen bedarf es ei­ner breit angelegten Verantwortungsübernahme, die nicht nur auf den Be­reich der Ge­sund­heitspolitik oder der Kinder- und Jugendhilfe be­grenzt blei­ben sollte. Dies stellt nach Auf­fas­sung des BJK ei­ne komplexe, ressortübergreifende, transorganisationale und multiprofessionelle Auf­ga­be dar. Um die­ser Auf­ga­be ge­recht zu wer­den, bedarf es ei­ner fortgesetzten Aus­ei­nan­der­set­zung und Verständigung zwi­schen unterschiedlichen beteiligten Ressorts, Disziplinen, Professionen, Trägern und Fachverbänden. Dieser Pro­zess steht erst am An­fang.

Prä­ven­ti­on, Kin­der­schutz und Ge­sund­heits­för­de­rung
bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen.

Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen (2017)

Inhaltsverzeichnis  

  1. Anlass und Anliegen der Stellungnahme
  2. Präventionspolitische Entwicklungen und gesetzliche Maßnahmen
  3. Prävention - Ein Paradigma gesellschaftichen Handelns mit vielen Facetten und Ambivalenzen
  4. Kinder- und Jugendgesundheit im Blick? Herausforderungen in der Umsetzung des Präventionsgesetzes
  5. Die Logik des Bundeskinderschutzgesetztes und seine Evaluation
  6. Chancen und Grenzen von Prävention: Abschließende Anmerkungen und Empfehlungen

Die gesamte Stellungnahme steht unter www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit und kann dort auch als Broschüre bestellt werden.

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