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11.10.2018

Die Umsetzung des Präventionsgesetzes in NRW

Möglichkeiten der kassenübergreifenden Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände und die Aufgaben der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit

Johanna Evers, Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen

Schlagwörter:Gesundheitspolitik, Krankenkassen, Präventionsgesetz, Verbände

Die Arbeitsstruktur in NRW

Die Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen (LRV NRW) wurde am 26. Au­gust 2016 in Düs­sel­dorf unterzeichnet. Seitdem hat sich folgende Arbeitsstruktur in NRW ge­bil­det.


Abb. 1: Eigene Darstellung

In der Steuerungsgruppe der LRV in NRW sind al­le Part­ner der LRV vertreten. Sie entwickelt die Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung in NRW ent­spre­chend den Zielen und Handlungsfeldern der LRV NRW wei­ter und trifft Grund­satz­ent­schei­dung­en zu strategischen, konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Fra­ge­stel­lung­en. Alle Beschlüsse der Steuerungsgruppe be­dür­fen der einstimmigen Zu­stim­mung der Part­ner; bei finanzwirksamen Beschlüssen sind aus­schließ­lich die Part­ner stimm­be­rech­tigt, die finanzielle Res­sour­cen ein­brin­gen. Den Vorsitz der Steuerungsgruppe übernimmt im­mer ein Vertreter der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Die Steuerungsgruppe kann Arbeitsgruppen zu speziellen Themenbereichen einrichten.
Die bis­her eingerichteten Arbeitsgruppen ent­spre­chen den unterschiedlichen Themenbereichen des Prä­ven­ti­onsgesetzes:

  • AG Lebenswelten (§20a SGB V)
  • AG Betriebliche Ge­sund­heits­för­de­rung (§20b SGB V)
  • AG Prä­ven­ti­on in stationären Pflegeeinrichtungen (§5 SGB XI)

Für das Antragsverfahren nach §20a SGB V ist die AG Lebenswelten zu­stän­dig. Die Koordinierungsstelle Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit übernimmt hier ei­ne beratende Funk­ti­on.
In Nordrhein-Westfalen übernimmt die KGC so­wohl für die Steuerungsgruppe als auch für die AG Lebenswelten die Funk­ti­on ei­ner Ge­schäfts­stel­le.

Das Antragsverfahren nach §20a SGB V

Den Prozessablauf zum An­tragsverfahren zeigt das folgende Schau­bild:


Abb.2: Eigene Darstellung

Auf der Seite www.praeventionskonzept.nrw.de ist der An­trag auf För­de­rung nach §20a SGB V frei zu­gäng­lich.

  • Die Anträge auf lebensweltbezogene Prä­ven­ti­onsmaßnahmen bzw. -projekte wer­den durch die KGC entgegengenommen und an die GKV-Mitglieder der AG Lebenswelten weitergeleitet.
  • Die An­tragstellenden er­hal­ten ei­ne Eingangsbestätigung.
  • Die eingegangenen Projektanträge wer­den hinsichtlich der Kriterien des GKV- Leitfadens Prä­ven­ti­on durch die KGC bewertet. Dabei wer­den auf der Grund­la­ge konsentierter Kriterien Entscheidungsvorlagen für die Kran­ken­kas­sen vorbereitet. Der da­für verwendete Bewertungsbogen bietet ei­ne strukturierte Über­sicht über die Eckpunkte der Projekte.
  • Die Prü­fung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, d.h. sie wird zur Si­cher­stel­lung ei­ner gleichbleibenden Qua­li­tät der Be­wer­tung­en von min­des­tens zwei Mit­ar­bei­ter/in­nen der KGC durchgeführt.
  • Die zwei Voten wer­den dann mit­ei­nan­der abgestimmt und zur Entscheidungsvorlage zusammengefasst. Diese wer­den in der GKV-seitigen Sit­zung der AG Lebenswelten durch die KGC vorgestellt.
  • Über die Förderfähigkeit ei­nes Projektantrags wird ein einstimmiger Be­schluss durch die GKV herbeigeführt. Dabei kön­nen die Voten „förderfähig“, „nicht förderfähig“ und „nicht förderfähig mit zugehendem Be­ra­tungsangebot durch die KGC“ erzielt wer­den. Darüber hinaus besteht die Mög­lich­keit, dass die Mitglieder der GKV-seitigen AG Lebenswelten sich bei nicht leitfadenkonformen, aber potentiell vielversprechenden Projekten da­für ent­schei­den, solche Anträge an weitere Part­ner der LRV weiterzuleiten, die ei­ne inhaltliche Nä­he zum An­trag vorweisen und ge­ge­be­nen­falls In­te­res­se am Projektantrag haben könnten.
  • In ei­ner anschließenden Fi­nan­zie­rungsabfrage mel­den sich diejenigen Kas­sen, die sich an der Fi­nan­zie­rung der förderfähigen Projekte be­tei­li­gen möchten.
  • Alle An­tragstellenden er­hal­ten ei­nen Be­scheid durch die federführende Kran­ken­kas­se der AG Lebenswelten mit dem entsprechenden Votum und ei­ner Be­grün­dung des Votums. Bei förderfähigen Projekten wer­den im Bewilligungsbescheid diejenigen Kas­sen in alphabetischer Rei­hen­fol­ge aufgeführt, die sich fi­nan­zi­ell an der För­de­rung be­tei­li­gen.
  • Die KGC nimmt zu den An­tragstellenden noch einmal Kon­takt auf, wenn ei­ne För­de­rung nur un­ter bestimmten Änderungen des Förderantrags mög­lich ist. In ei­ner Be­ra­tung mit den An­tragstellenden wer­den kri­tisch Punkte des An­trags noch einmal besprochen und Impulse zur leitfadenkonformen Be­ar­bei­tung ge­ge­ben.
  • Sollte ein An­trag das Votum „nicht förderfähig mit zugehendem Be­ra­tungsangebot“ er­hal­ten, nimmt die KGC nach Be­scheidzustellung aktiv Kon­takt mit den An­tragstellenden auf, um Mög­lich­keit­en und Potenzial des Konzepts auszuloten und ggf. ei­ne tiefergehende Be­ra­tung durchzuführen.

Das Beratungsangebot der KGC

Interessierte haben die Mög­lich­keit, sich in verschiedenen Stadien von der KGC be­ra­ten zu las­sen.

  • Die erste An­lauf­stel­le ist die „Lotsenstelle“ (kontakt(at)praeventionsgesetz.nrw.de, 0234-915352107). Interessierte wer­den hier zum Antragsverfahren erstbe­ra­ten, bei Be­darf auf an­de­re Fördermöglichkeiten hingewiesen oder zur weiterführenden Be­ra­tung zu Projektvorhaben an die Mit­ar­bei­ter/in­nen weitergeleitet, die tiefergehende Be­ra­tung­en an­bie­ten.
  • Zudem wer­den Übersichten mit weiteren Fördermöglichkeiten, Programmen, Projekten und Maß­nah­men fort­lau­fend aktualisiert und erweitert. Diese Wissensbasis kann unterstützend genutzt wer­den, um Interessierten bei An­fra­gen ei­ne mög­lichst passgenaue Be­ra­tung, auch un­ab­hän­gig vom Antragsverfahren nach §20a SGB V, bie­ten zu kön­nen. Dabei kön­nen so­wohl alternative För­de­rung­en angedacht als auch kombinierte Fi­nan­zie­rung­en über­legt wer­den. Zudem wird so verhindert, dass Projekte über das Präventionsgesetz gefördert wer­den, für die es be­reits bestehende An­ge­bo­te, Programme o.ä. gibt. Auf diese Wei­se wer­den auch Förderprogramme identifiziert, die Schnitt­men­gen mit der För­de­rung nach §20a SGB V haben. Diese wer­den in die Sit­zung­en der AG Lebenswelten ein­ge­bracht und diskutiert.
  • Darüber hinaus gibt es ein Be­ra­tungsteam in der KGC. Dieses bietet ei­ner­seits allgemei­ne Inputs zum Präventionsgesetz, sei­ner Um­set­zung in NRW und den Be­ra­tungsleistungen der KGC an. Zum an­de­ren kön­nen Interessierte so­wohl zu integrierten kommunalen Stra­te­gien, als auch mit konkreten Konzeptideen zum Antragsverfahren be­ra­ten wer­den. Diese Be­ra­tung­en er­fol­gen so­wohl in Telefonaten als auch in persönlichen Terminen di­rekt vor Ort.
  • Darüber hinaus wer­den die von den Kran­ken­kas­sen geförderten Projekte durch die KGC  in Ab­stim­mung mit der GKV-seitigen  AG Lebenswelten begleitet und be­ra­ten.

Während aller Be­ra­tungsprozesse ist ei­ne vertrauensvolle Zu­sam­men­ar­beit der GKV-seitigen AG Lebenswelten und der KGC Grundvoraussetzung. So kön­nen in den Be­ra­tung­en auftretende Fra­gen di­rekt mit Vertreterin­nen und Vertreter der Kas­sen ab­ge­klärt wer­den. Ebenso wird die Ex­per­ti­se der KGC hinsichtlich der Förderfähigkeit von Projektideen von den Mitgliedern der GKV-seitigen AG Lebenswelten genutzt und bei auftretenden Unklarheiten mit potenziellen Antragstellern an diese verwiesen. Auch gemeinsame Be­ra­tung­en durch KGC und GKV fin­den statt.

Die dargestellten Verfahren und Be­ra­tung­en stel­len nur ei­nen Aus­schnitt aus der Ar­beit der KGC dar. Zu einem umfassenden Über­blick über die Aufgabenschwerpunkte der KGC NRW gelangen Sie hier. Eine übersichtliche Dar­stel­lung des Antragsverfahrens fin­den Sie hier.

Kontakt

Wenn Sie weitere Fra­gen zum Verfahrensablauf, der Ar­beit der KGC in Nordrhein-Westfalen oder zu den Fördermöglichkeiten nach §20a SGB V in NRW haben, mel­den Sie sich ger­ne!

Johanna Evers
Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum

Tel.: 0234/91535-2103
Johanna.evers(at)lzg.nrw.de

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