20.02.2017
Entwurf des 5. Armuts- und Reichtumsberichtes vorgelegt
Mehrere Stellungnahmen decken Schwachstellen auf
Geschäftsstelle Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit
Im Oktober 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die erste Ressortabstimmung zum Entwurf des Fünften Armuts- und Reichtumsberichtes (5.ARB) eingeleitet. Das Konzept des Berichtes umfasst - neben einer allgemeinen Beschreibung von Lebenslagen, sozialer Mobilität und der Einkommens- und Vermögensverteilung - eine Fokussierung auf das jüngere und mittlere Erwachsenenalter sowie eine Erweiterung um drei Schwerpunktthemen:
- Auswirkungen atypischer Beschäftigungsformen auf die berufliche Entwicklung und Erwerbseinkommen im Lebensverlauf
- Relevanz sozialräumlicher Segregation
- Entstehung und Verwendung privaten Reichtums
Stellungnahmen verschiedener Institutionen zum Entwurf
Mehrere Partner des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit, aber auch weitere Akteure, haben seither in Stellungnahmen Schwachstellen und Versäumnisse des Entwurfs aufgedeckt. Eine Übersicht - die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt - finden Sie anbei.
- Den Entwurf zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht können Sie hier einsehen.
- Stellungnahmen
- AWO-Bundesverband (Link)
- Caritas (PDF)
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) (Link)
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Link)
- Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband (Link)
- Lobby Control (PDF)
- Nationale Armutskonferenz (nak) (Link)
- Paritätischer Wohlfahrtsverband (Link)
So kritisiert die Nationale Armutskonferenz (nak), die als Mitglied des Beraterkreises die Erarbeitung des Berichtes begleitet hat, dass die Sichtweisen von Betroffenen zu wenig Berücksichtigung finden (nak 2017:2). Auch bedauert die nak, dass „Befunde zum Zusammenhang sozialer Ungleichheit und politischer Entscheidungen in der vorliegenden Entwurfsfassung nicht detaillierter dargestellt werden“ (ebd.:2).
Der Paritätische Gesamtverband stellt fest, dass der Bericht das Ausmaß der Vermögensungleichheit in keiner Weise abbilde (Paritätischer Gesamtverband 2017:4). Zudem kommt er zu dem Schluss, dass die Einrichtung eines unabhängigen Sachverständigenrates zu Erstellung eines unabhängigen Armuts- und Reichtumsberichtes dringend erforderlich sei (ebd.: 7). Gelobt wird die verbesserte Transparenz (ebd.). Insbesondere wird begrüßt, dass die dem
Bericht zugrundeliegende Studien und Gutachten in der Regel zeitnah über die Website veröffentlicht werden.
Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus finden sich dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht der Indikatoren.
Die zweite Kabinetts- und Ressortabstimmung findet voraussichtlich im Frühjahr statt.
Quelle: www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/erste-ressortabstimmung-zum-arb-eingeleitet.html