12.06.2015
Für ein solidarisches Gesundheitswesen
Beschluss der Landesgesundheitskonferenz NRW zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen
Heike Reinecke, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgen Schiffer, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Schlagwörter:Gesundheitspolitik, Integration, Soziallage
Am 20. November 2014 hat die Landesgesundheitskonferenz (LGK) des Landes Nordrhein-Westfalen einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen verabschiedet.
„Wir wollen insbesondere für Menschen in Notlagen den Zugang zu gesundheitlichen Leistungen verbessern“, erläutert Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens. „Zum Prinzip einer solidarischen Gesellschaft gehört, für alle Menschen unabhängig von sozialem Status einen bedarfsgerechten Zugang zum Gesundheitssystem sicherzustellen. Wissenschaftliche Studien unterstreichen: Armut macht krank und Krankheit ist ein Armutsrisiko“, so Steffens weiter.
Zu den mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitssystems verabredeten Maßnahmen gehören u.a. zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen und Programme zur Gesundheitsförderung, die Stärkung der Rolle der gesundheitlichen Selbsthilfe und der Patientenvertretungen sowie die Überprüfung von Versorgungsangeboten für Wohnungslose und Menschen mit Migrationsgeschichte, die einen ungeklärten Krankenversicherungsschutz haben.
Organisationen der gesundheitlichen Selbsthilfe und die Patientenvertretungen sollen bei der Ermittlung des Bedarfs, der Planung und der Umsetzung von Maßnahmen stärker als bisher einbezogen werden. Der Zugang zu Angeboten zur Gesundheitsförderung für Menschen ohne Erwerbstätigkeit soll verbessert werden. Beispielhafte Projekte zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen in prekären Lebensverhältnissen sollen 2015 mit dem Gesundheitspreis NRW ausgezeichnet werden.
„Mit der Entschließung für eine übergreifende Strategie zur verbesserten Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen setzt die Landesgesundheitskonferenz ein klares Zeichen, sich der Schwachen in unserer Gesellschaft anzunehmen und ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am Gesundheitssystem zu ermöglichen“, betont Ministerin Steffens.
Entschließung der 23. Landesgesundheitskonferenz NRW:
"Für ein solidarisches Gesundheitswesen in NRW - Gesundheitliche Versorgung in prekären Lebenslagen verbessern" (PDF-Datei)
Auch bei dieser Entschließung hat sich die LGK verpflichtet, spätestens in zwei Jahren eine erste Erfolgskontrolle durchzuführen.
In Anlehnung an den Sozialbericht NRW 2012 fokussiert die Entschließung besonders auf vier Gruppen von Menschen in prekären Lebenslagen:
- Erwerbslose Menschen
- Menschen mit Behinderungen
- Von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen
- Menschen mit Migrationsgeschichte ohne gesicherten oder geklärten Zugang zum Regelversorgungssystem
Diese Gruppen wurden ausgewählt, weil sie exemplarisch für spezifische Problemlagen stehen und mit verschiedenen Graden von prekären Verhältnissen konfrontiert sind. Gleichzeitig werden damit auch Themen früherer Landesgesundheitskonferenzen weitergeführt (Inklusion und Versorgung wohnungsloser Menschen und Migration) und mit den Erwerbslosen eine leider konstant große Zielgruppe in den Blick genommen. Bei den Erwerbslosen liegen die von der LGK formulierten Empfehlungen in besonderem Maße bei der Gesundheitsförderung. Damit greift die LGK ein Anliegen auf, das auch auf Bundesebene - etwa im Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit, in der Kooperation zwischen GKV-Spitzenverband und Bundesagentur für Arbeit und im aktuellen Entwurf zum Präventionsgesetz - seit vielen Jahren engagiert verfolgt wird.
Weiterführende Materialien
Die vollständige Entschließung der Landesgesundheitskonferenz NRW „Für ein solidarisches Gesundheitswesen - Gesundheitliche Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen verbessern“ vom 20. November 2014 finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) zu dieser Entschließung finden Sie hier.