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02.04.2012

Gesundheitliche Lage der Gefangenen in Deutschland

Mehrteilige Reihe: Gesundheitsförderung in Justizvollzugsanstalten, Teil 1

Heino Stöver, Fachhochschule Frankfurt, Institut für Suchtforschung

Schlagwörter:Gesundheitsversorgung, Inhaftierung, Kommentar, Prävention, Setting, Ärzt*innen

Die Gesundheitsrisiken in Justizvollzugsanstalten sind an­de­re als außerhalb der Ein­rich­tung­en. Über­pro­portional viele Infektionserkrankungen und ein hohes Suchtpotenzial las­sen sich bei den In­sas­sen fin­den. Dass die Um­set­zung einer ganzheitlichen Ge­sund­heits­för­de­rung für In­haf­tier­te ge­lin­gen kann, zeigt das kürz­lich als Good Practice-Beispiel aus­ge­zeich­ne­te Pro­jekt SPRINT. Ge­sund­heits­för­dern­de Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten kön­nen einen wesentlichen Bei­trag zur Ver­min­de­rung so­zi­al bedingter Un­gleich­heit leis­ten.

Welche Probleme sich in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten zei­gen und was im Hinblick der Eta­blie­rung ge­sund­heits­för­dernder Strukturen in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten getan wer­den muss, zeigt die fünf­tei­li­ge Ar­ti­kel­se­rie von Prof. Dr. Heino Stöver (Fach­hoch­schu­le Frankfurt am Main) zum The­ma „Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft“. Die einzelnen Teile der Serie erscheinen im zwei­wöchent­li­chen Rhyth­mus.

Gesundheitliche Lage der Gefangenen in Deutschland

Über die ge­sund­heit­liche La­ge von Menschen in Deutschlands Haftanstalten exis­tie­ren (au­ßer an­satz­wei­se in Baden-Wür­t­tem­berg, siehe Meissner 2011) kei­ne zusammenfassenden Er­kenn­t­nis­se - le­dig­lich über Teilbereiche lie­gen vereinzelte Informationen vor (vgl. Lehmann 2010, S. 205). Auch un­ab­hängige Berichte, wie bspw. die des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Fol­ter und un­men­schli­cher oder erniedrigender Be­hand­lung oder Stra­fe (CPT) kön­nen wäh­rend ihrer Besuche nur Teil­bereiche be­leuch­ten, die al­ler­dings von großer Be­deu­tung sind (vgl. CPT 2005; Bun­des­re­gie­rung 2005). Dieses Defizit resultiert da­raus, dass es im Straf­voll­zug kei­ne systematisierende For­schung und Do­ku­men­ta­ti­on zur ge­sund­heit­lichen La­ge der Gefangenen (et­wa im Rahmen ei­ner umfassenden Ge­sund­heits­bericht­erstattung oder ei­nes Ge­sund­heits­sur­veys) existiert, die ggf. noch bun­des­län­der­über­grei­fen­de Sichtweisen und Vergleiche ein­be­zieht, und die zur Planungssicherheit von Ge­sund­heits­ver­sor­gung genutzt wer­den könnte (wie et­wa in der Schweiz: Kol­ler u. a., oder bei­spiel­haft für Aus­tra­li­en: But­ler/Milner 2003).

Insbesondere an Längsschnittstudien zur Er­fas­sung von ge­sund­heit­lichen Veränderungsprozessen wäh­rend der und durch die Haft mangelt es, ob­wohl die In­sti­tu­ti­on Straf­voll­zug ei­nen weit­ge­hend kon­s­tan­ten Zu­gang zu den For­schungssubjekten über längere Zeit­ein­heit­en und Messzeitpunkte ge­währ­leis­ten könnte. Nahelie­gend wä­re et­wa ei­ne Er­for­schung der Zusammenhänge von Ge­sund­heits­ri­si­ken und Mehrfachbelegungen der Hafträume. Zahlenmäßig erfasst wer­den nur au­ßergewöhnliche Vorfälle: Mor­ta­li­tät, Suizidalität, und bestimmte meldepflichtige Krank­heit­en. Aufgrund die­ses fehlenden sys­te­ma­ti­sier­ten Überblicks über die ge­sund­heit­liche La­ge der Gefangenen (aber auch über die der Be­diens­te­ten, z. B. ihr Krankenstand; siehe Om­buds­mann 2010) erwächst der Ein­druck fehlender Ver­gleich­bar­keit mit der ‚Normalbevölkerung‘, hoher Intransparenz und Un­klar­heit über ge­sund­heit­liche Ver­sor­gungs­po­ten­ziale, -qualitäten und -notwendigkeiten. Insbesondere ist hier zu nen­nen die Ko­o­pe­ra­ti­on mit Ge­sund­heits­diens­ten in Frei­heit (z. B. Beginn und Fort­füh­rung von The­ra­pien, wie z. B. HIV-/He­pa­ti­tis- und Substitutionstherapien), denn je eher die Be­hand­lung ei­ner Krank­heit beginnt, des­to grö­ßer ist die Wahr­schein­lich­keit ihrer Heilung.

Oftmals wird ein Gefangener dem Arzt erst dann vorgestellt, wenn er vorher den zuständigen Be­diens­te­ten von der Not­wen­dig­keit sei­nes Anliegens überzeugt hat. Der Arzt wird re­gel­mä­ßig dann hin­zu­ge­zo­gen, wenn die An­stalt für den Be­trof­fe­nen unangenehme Sicherungs- oder Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men durch­füh­ren will (§§ 21 S. 1, 91 Abs. 2, 92, 106 Abs. 2 S. 2, 107 Abs. 1). Solche Er­fah­rung­en kön­nen da­zu füh­ren, dass der Ge­fan­ge­ne den Arzt ver­stärkt als Interessenvertreter der Voll­zugs­be­hör­de an­sieht. An­de­rer­seits ist der Arzt hinsichtlich medizinischer Fra­gen au­to­nom, sei­ne Au­to­ri­tät leitet sich aus sei­nem Be­ruf ab und nicht aus der Po­si­ti­on in der Personalhierarchie.

Der Pa­ti­ent erwartet vom Arzt unmittelbare Hilfe, da er in der Re­gel ei­nem naturwissenschaftlichen Ver­ständ­nis der Sym­pto­ma­tik verhaftet ist. Diese symptomorientierte Therapieerwartung wird vom All­ge­mein­me­di­zi­ner in Frei­heit oft­mals befriedigt. Auch die Verschreibung von Psychopharmaka, (hier v. a. Tranquilizer der Benzodiazepin-Gruppe) findet in Frei­heit ei­ne weite Verbreitung. Inwieweit dies auch allgemei­ne Pra­xis in­ner­halb der Vollzugseinrichtungen ist, lässt sich auf­grund fehlenden Da­ten­ma­te­rials nicht sa­gen. Es ist je­doch da­von auszugehen, dass diese Mit­tel häufig Gegenstände von Ver­hand­lun­gen zwi­schen Pa­ti­ent und Arzt bil­den. Nicht-medikamentengestützte Behandlungsformen im Vollzug (wie mehr und zielgerichtetere Be­we­gung, ins­ge­samt gesündere Er­näh­rung, Ein­schrän­kung des Rau­chens) be­sit­zen oft­mals nur appellativen Cha­rak­ter, weil viele die­ser Bereiche ent­we­der fremd­be­stimmt, nicht zu­gäng­lich oder un­ter Vollzugsbedingungen un­re­a­lis­tisch sind (z. B. völlige Auf­ga­be des Dro­gen­kon­sums). Die Fol­ge die­ser Be­din­gung­en ist Verstärkung des Misstrauens, der Angst und ein negatives Image der Gesundheitsfürsorge.

Literatur

  • Bun­des­re­gie­rung (2005): Stel­lung­nah­me der Bun­des­re­gie­rung zu den Emp­feh­lung­en, Kommentaren und Aus­kunfts­er­su­chen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Fol­ter und un­men­schli­cher oder erniedrigender Be­hand­lung oder Stra­fe (CPT) an­läss­lich seines Be­suchs vom 20. No­vem­ber bis 2. De­zem­ber 2005.
  • But­ler T, Milner L. 2001 Inmate Health Survey. (2003) Corrections Health Ser­vice. ISBN 073473560-X. Corrections Health Ser­vice. Syd­ney.
  • CPT (2005): Be­richt an die Deut­sche Re­gie­rung über den Be­such des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Fol­ter und unmenschlicher oder erniedrigender Be­hand­lung oder Stra­fe in Deutsch­land (CPT) vom 20. No­vem­ber bis 2. De­zem­ber 2005.
  • Kon­rad, N. (2009): Psy­ch­iat­rie. In: Kep­pler, K., Stöver, H. (Hrsg.): Ge­fäng­nismedizin. Medizinische Versorgung un­ter Haftbedingungen. Stutt­gart: Thieme, S. 208-222.
  • Lehmann, M. (2010): Medizinische Do­ku­men­ta­ti­on im deutschen Justizvollzug. Bögemann, H.; Kep­pler, K.; Stöver, H. (Hrsg.; 2010): Ge­sund­heit im Ge­fäng­nis. Ansätze und Er­fah­rung­en mit Ge­sund­heits­för­de­rung in totalen Institutionen. Weinheim: Juventa Verlag, S. 205-210.
  • Meissner, K. (2011): Ge­sund­heitsberichterstattung in Baden-Württemberg. In: akzept et al. (Hrsg.): Fünfte Europäische Kon­fe­renz zur Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft, Do­ku­men­ta­ti­on der Kon­fe­renz in Hamburg, September 2010, Ber­lin (www.gesundinhaft.eu).
  • Om­buds­mann für den Justizvollzug Nordrhein-Westfalen (2009): Jahresbericht 2009/2010, www.justizvollzugsbeauftragter.nrw.de/service/Infomaterial/Taetigkeitsbericht_2010.pdf, letzt­ma­lig aufgerufen am 28.4.2011.

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