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28.10.2014

Gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Menschen verbessern

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge veröffentlicht Empfehlungen

Andreas Krampe, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Schlagwörter:Gesundheitsversorgung, Wohnungslose

Wer aus sozialer Not in Wohnungslosigkeit gerät, ist oft auch in seiner Ge­sund­heit be­son­ders bedroht. Nach An­sicht des Deut­schen Vereins für öffentliche und private Für­sor­ge e.V. müs­sen die Träger des Ge­sund­heits- und Sozialwesens ge­mein­sam An­stren­gung­en un­ter­neh­men, um die ge­sund­heit­liche Versorgung von Menschen in besonderen sozialen Schwie­rig­keit­en zu verbessern.

Wohnungslosigkeit ist ein soziales Problem mit gesundheitlichen Fol­gen

Geschätzt 250.000 Menschen - so der vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bun­des­re­gie­rung - le­ben in Deutsch­land oh­ne Woh­nung, die meisten von ih­nen in Unterkünften oder Wohnheimen. Mehr als 100.000 Menschen sind auf­grund ei­ner Kündigung oder anderer zwingender Gründe von Woh­nungslosigkeit bedroht. Diese Menschen brau­chen oft ei­ne besondere Un­ter­stüt­zung, um Zu­gang zur gesundheitlichen Versorgung zu er­hal­ten.

Wer sei­ne Woh­nung zu verlieren droht oder be­reits verloren hat, drängt die Sor­ge um sei­ne Ge­sund­heit in den Hintergrund. Über­for­de­rung im All­tag und im Um­gang mit Sozialbehörden und Kran­ken­kas­sen so­wie finanzielle Schwie­rig­keit­en sind ty­pisch in diesen Not­la­gen. Be­trof­fe­ne Menschen su­chen medizinische Be­hand­lung oft gar nicht oder nur in Notfällen auf. Erforderliche Hilfen kom­men dann oft zu spät. Dies ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden, son­dern hat auch hohe Kosten zur Fol­ge - für die Kran­ken­kas­sen und für die Kom­mu­nen.  

Gezielte Schritte sind not­wen­dig, da­mit mehr Menschen oh­ne Woh­nung und in sozialen Not­la­gen erforderliche ge­sund­heit­liche Hilfen in An­spruch neh­men

In seinen Emp­feh­lung­en „Zugänge zu ge­sund­heit­lichen Hilfen für wohnungslose Menschen verbessern“ fordert der Deut­sche Verein des­halb gezielte Schritte, da­mit mehr Menschen oh­ne Woh­nung und in sozialen Not­la­gen die medizinischen und ge­sund­heit­lichen Hilfen in An­spruch neh­men, die sie benötigen. Hierzu sollen auf der Bun­des­ebe­ne gesetzliche Re­ge­lung­en zur  Kran­ken­ver­si­che­rung sys­te­ma­tisch auf den Prüf­stand gestellt und nachgebessert wer­den. Re­ge­lung­en zu Zuzahlungspflichten bei Medikamenten und Hilfsmitteln, zur Versicherungspflicht in der Kran­ken­ver­si­che­rung so­wie über Rückzahlungsverpflichtungen bei Beitragsschulden müs­sen im Kon­sens aller Be­tei­lig­ten so gestaltet wer­den, dass ein Aus­schluss von Menschen in sozialen Not­la­gen aus der Kran­ken­ver­si­che­rung und ge­sund­heit­lichen Versorgung verhindert wird.

Zu­sam­men­ar­beit über Zuständigkeitsgrenzen hinweg er­for­der­lich

Auf der örtlichen Ebe­ne ruft der Deut­sche Verein die Träger des Sozialwesens und des Gesundheitswesens da­zu auf, neue Formen der Zu­sam­men­ar­beit zu ent­wi­ckeln. Die Herausforderung besteht da­rin, über Zuständigkeitsgrenzen hinweg gemeinsame Versorgungsziele zu for­mu­lie­ren und Leis­tung­en im Sinne der Be­trof­fe­nen zu bün­deln. Nur so kann erreicht wer­den, dass erforderliche Hilfen früh­zei­tig und pas­send erbracht und kostenintensive stationäre Langzeitbehandlungen vermieden wer­den. So sollen Straßenambulanzen oder ärztliche Sprechstunden in sozialen Ein­rich­tung­en den Zu­gang zur gesundheitlichen Regelversorgung öff­nen. Fallmanagement und fachübergreifende Be­ra­tung sollen gewährleisten, dass wohnungslose Menschen mit Sucht- und psychischen Er­kran­kung­en soziale und therapeutische Un­ter­stüt­zung er­hal­ten, die an die schwierige Lebenssituation die­ser Menschen an­ge­passt ist.

Die Empfehlungen „Zugänge zu gesundheitlichen Hilfen für wohnungslose Menschen verbessern“ des Deutschen Vereins sind hier als PDF-Datei abrufbar.

Der Deut­sche Verein für öffentliche und private Für­sor­ge e.V. ist das gemeinsame Fo­rum von Kom­mu­nen und Wohlfahrtsorganisationen so­wie ihrer Ein­rich­tung­en, der Bundesländer und von den Vertretern der Wis­sen­schaft für al­le Bereiche der sozialen Ar­beit und der So­zi­al­po­li­tik. Er begleitet und gestaltet durch sei­ne Ex­per­ti­se und Er­fah­rung die Ent­wick­lung­en u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Al­ten­hil­fe, der Grundsicherungssysteme, der Pfle­ge und Re­ha­bi­li­ta­ti­on.

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