28.10.2014
Gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Menschen verbessern
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge veröffentlicht Empfehlungen
Andreas Krampe, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Schlagwörter:Gesundheitsversorgung, Wohnungslose
Wer aus sozialer Not in Wohnungslosigkeit gerät, ist oft auch in seiner Gesundheit besonders bedroht. Nach Ansicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. müssen die Träger des Gesundheits- und Sozialwesens gemeinsam Anstrengungen unternehmen, um die gesundheitliche Versorgung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu verbessern.
Wohnungslosigkeit ist ein soziales Problem mit gesundheitlichen Folgen
Geschätzt 250.000 Menschen - so der vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - leben in Deutschland ohne Wohnung, die meisten von ihnen in Unterkünften oder Wohnheimen. Mehr als 100.000 Menschen sind aufgrund einer Kündigung oder anderer zwingender Gründe von Wohnungslosigkeit bedroht. Diese Menschen brauchen oft eine besondere Unterstützung, um Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu erhalten.
Wer seine Wohnung zu verlieren droht oder bereits verloren hat, drängt die Sorge um seine Gesundheit in den Hintergrund. Überforderung im Alltag und im Umgang mit Sozialbehörden und Krankenkassen sowie finanzielle Schwierigkeiten sind typisch in diesen Notlagen. Betroffene Menschen suchen medizinische Behandlung oft gar nicht oder nur in Notfällen auf. Erforderliche Hilfen kommen dann oft zu spät. Dies ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden, sondern hat auch hohe Kosten zur Folge - für die Krankenkassen und für die Kommunen.
Gezielte Schritte sind notwendig, damit mehr Menschen ohne Wohnung und in sozialen Notlagen erforderliche gesundheitliche Hilfen in Anspruch nehmen
In seinen Empfehlungen „Zugänge zu gesundheitlichen Hilfen für wohnungslose Menschen verbessern“ fordert der Deutsche Verein deshalb gezielte Schritte, damit mehr Menschen ohne Wohnung und in sozialen Notlagen die medizinischen und gesundheitlichen Hilfen in Anspruch nehmen, die sie benötigen. Hierzu sollen auf der Bundesebene gesetzliche Regelungen zur Krankenversicherung systematisch auf den Prüfstand gestellt und nachgebessert werden. Regelungen zu Zuzahlungspflichten bei Medikamenten und Hilfsmitteln, zur Versicherungspflicht in der Krankenversicherung sowie über Rückzahlungsverpflichtungen bei Beitragsschulden müssen im Konsens aller Beteiligten so gestaltet werden, dass ein Ausschluss von Menschen in sozialen Notlagen aus der Krankenversicherung und gesundheitlichen Versorgung verhindert wird.
Zusammenarbeit über Zuständigkeitsgrenzen hinweg erforderlich
Auf der örtlichen Ebene ruft der Deutsche Verein die Träger des Sozialwesens und des Gesundheitswesens dazu auf, neue Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln. Die Herausforderung besteht darin, über Zuständigkeitsgrenzen hinweg gemeinsame Versorgungsziele zu formulieren und Leistungen im Sinne der Betroffenen zu bündeln. Nur so kann erreicht werden, dass erforderliche Hilfen frühzeitig und passend erbracht und kostenintensive stationäre Langzeitbehandlungen vermieden werden. So sollen Straßenambulanzen oder ärztliche Sprechstunden in sozialen Einrichtungen den Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung öffnen. Fallmanagement und fachübergreifende Beratung sollen gewährleisten, dass wohnungslose Menschen mit Sucht- und psychischen Erkrankungen soziale und therapeutische Unterstützung erhalten, die an die schwierige Lebenssituation dieser Menschen angepasst ist.
Die Empfehlungen „Zugänge zu gesundheitlichen Hilfen für wohnungslose Menschen verbessern“ des Deutschen Vereins sind hier als PDF-Datei abrufbar.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.