03.04.2018
Gesundheitsförderung in Kommunen
Synopse zu Qualitäts- und Förderkriterien für Gesundheitsförderung und Prävention im Kommunalen Raum
Sabine Köpke, Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.
Schlagwörter:Gesundheit, Good Practice, Kommunen, Qualitätsentwicklung
Das im Jahr 2015 verabschiedete Präventionsgesetz betont, dass sozial benachteiligte und vulnerable Menschen in ihren Lebenswelten vor Ort, wie z.B. in Kitas, Schulen, Betrieben, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen und anderen Settings, erreicht werden sollen. Die Kommune umgreift als sogenanntes „Dachsetting“ viele dieser Lebensbereiche und hat als Verwaltungseinheit eine politische Entscheidungskompetenz. Durch ein ressortübergreifendes und vernetztes Vorgehen sollen Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention als Querschnittaufgabe verschiedener Akteure innerhalb der Kommune verstanden und angegangen werden. In der Bundesrahmenempfehlung der nationalen Präventionskonferenz werden Handlungsfelder und Ziele konkretisiert und ein koordiniertes Vorgehen der Sozialversicherungsträger bei der finanziellen und fachlichen Unterstützung örtlicher Akteure angestrebt.
Bei der Planung und Durchführung von Projekten, Programmen und Maßnahmen in der Prävention und Gesundheitsförderung ist die Einhaltung von Qualitätskriterien wichtig. Das Arbeitspapier stellt, ausgehend von den „Zwölf Qualitätskriterien guter Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung“ des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit, diese Qualitätskriterien mit den Schnittstellen zum Leitfaden Prävention des GKV Spitzenverbandes, zu den Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz und dem Leitfaden Soziale Stadt - Rheinland-Pfalz des Ministeriums des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz in einer Synopse dar.
Die Synopse als Onlineversion finden Sie hier.