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21.07.2017

Gute Praxis Gesundheitsberichterstattung

Leitlinien und Empfehlungen unterstützen die Praxis der Gesundheitsberichterstattung auf allen Ebenen

Dagmar Starke, Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
Günter Tempel, Gesundheitsamt Bremen
Jeffrey Butler, Bezirksamt Berlin-Mitte
Anne Starker, Robert Koch-Institut
Christel Zühlke, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Brigitte Borrmann, Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen

Schlagwörter:Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitswesen, Leitfaden

Die „Gute Pra­xis Ge­sund­heitsberichtserstattung“ möchte Ak­teu­rin­nen und Akteure auf kommunaler, Landes- und Bun­des­ebe­ne bei der Ent­wick­lung ihrer Be­richt­er­stat­tung un­ter­stüt­zen. Das Pa­pier gibt an­hand von Leit­li­nien ei­ne erste fachliche Ori­en­tie­rung und er­leich­tert den Ein­stieg in das The­ma. Nach dem Mot­to von der Pra­xis für die Pra­xis wurde die Emp­feh­lung von ei­ner Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aller Ebe­nen der Ge­sund­heitsberichterstattung entwickelt.

Ziele und Auf­ga­ben der GBE

Ge­sund­heitsberichterstattung hat den Auf­trag, Politik und Öf­fent­lich­keit über Ge­sund­heit, Krank­heit, Ge­sund­heitsrisiken und Sterbegeschehen ei­ner räum­lich und zeit­lich definierten Be­völ­ke­rung zu in­for­mie­ren. Sie stellt als gesundheitspolitisches Steuerungsinstrument die empirische Grund­la­ge für rational begründbare Ent­schei­dung­en in der Politik be­reit. Die Gesundheitsberichterstattung begleitet gesundheitspolitische Prozesse und bietet ei­ne Grund­la­ge für Par­ti­zi­pa­ti­on. Dabei ist sie in ei­nen politischen Dis­kurs ein­ge­bet­tet. Die Berichtssysteme auf der kommunalen, Landes- und Bun­des­ebe­ne un­ter­lie­gen den jeweiligen gesetzlichen und politischen Rah­men­be­din­gung­en.

Methodische Grund­la­gen der GBE

Ge­sund­heitsberichterstattung benötigt ei­ne breite Da­tenbasis. Grund­la­ge sind valide, im besten Fal­le einheitlich und standardisiert erhobene Da­ten. Da­tenquellen sind eigene, speziell durchgeführte Untersuchungen und Da­tenerhebungen im Öffentlichen Ge­sund­heitsdienst so­wie Da­ten der amtlichen Sta­tis­tik und prozessgenerierte Da­ten anderer Institutionen des Ge­sund­heitssystems (Sekundärdaten). Charakteristisch für Ge­sund­heitsberichterstattung ist der interdisziplinäre An­satz. Methodisch-wissenschaftliche Grund­la­ge ist in ers­ter Li­nie die Epi­de­mi­o­lo­gie. Daneben flie­ßen theoretische Konzepte und empirische Erkenntnisse der So­zi­al­wis­sen­schaf­ten, der Me­di­zin, der Sozialmedizin und medizinischen So­zi­o­lo­gie, der Ge­sund­heitsökonomie, der Versorgungsforschung, der Ge­sund­heitssystem- und der Evaluationsforschung so­wie weiterer Fachdisziplinen ein.

Gute Pra­xis GBE

Ziel der Guten Pra­xis Ge­sund­heitsberichterstattung ist es, ei­ne fachliche Ori­en­tie­rung für das Erstellen von Ge­sund­heitsberichten zu ge­ben und die Be­deu­tung der Ge­sund­heitsberichterstattung als Grund­la­ge für rationales fachpolitisches Handeln hervorzuheben. Ein Schwer­punkt liegt da­bei auf der In­ter­pre­ta­ti­on der Ergebnisse hinsichtlich ihrer Public-Health-Relevanz als Grund­la­ge für gesundheitspolitische Ent­schei­dung­en. Die Gute Pra­xis Ge­sund­heitsberichterstattung ergänzt die Leit­li­nien und Emp­feh­lung­en zur Si­che­rung Guter Epidemiologischer Pra­xis und die Leit­li­nien und Emp­feh­lung­en der Guten Pra­xis Sekundärdatenanalyse um zusätzliche, für die Ge­sund­heitsberichterstattung zentrale Aspekte.

Leit­li­nien und Emp­feh­lung­en

Die 11 Leit­li­nien the­ma­ti­sie­ren ethische Prinzipien der Ge­sund­heitsberichterstattung, erforderliche Rah­men­be­din­gung­en, Themenauswahl (Berichtsgegenstand), Arbeitsgrundlagen (Da­tenqualität), Da­tenaufbe­reitung, -auswertung und -interpretation, Da­ten­schutz, Kom­mu­ni­ka­ti­on und Qualitätssicherung:

Leit­li­nie 1: Gesundheitsberichterstattung muss im Ein­klang mit ethischen Prinzipien durchgeführt wer­den und Men­schen­wür­de so­wie Menschenrechte be­ach­ten.

Leit­li­nie 2: Gesundheitsberichterstattung bedarf definierter politischer und organisatorischer Rah­men­be­din­gung­en und gesetzlicher Grund­la­gen auf allen politischen Ebe­nen.

Leit­li­nie 3: Gesundheitsberichterstattung liefert ei­ne datenbasierte Grund­la­ge für gesundheitspolitische Ent­schei­dung­en.

Leit­li­nie 4: Gesundheitsberichterstattung beschreibt ak­tu­ell und datengestützt definierte Aspekte des Gesundheitszustands der Be­völ­ke­rung oder von Be­völ­ke­rungsgruppen. Sie liefert Dar­stel­lung­en und Ana­ly­sen zu gesundheitlichen De­ter­mi­nan­ten, Rah­men­be­din­gung­en und anderen gesundheitsrelevanten Bereichen.

Leit­li­nie 5: Gesundheitsberichterstattung basiert auf den bestmöglichen zugänglichen Da­ten und berücksichtigt den ak­tu­ellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

Leit­li­nie 6: Für die Er­fas­sung und Haltung aller für die Gesundheitsberichterstattung benutzten Da­ten so­wie für deren Auf­be­rei­tung, Plausibilitätsprüfung, Ko­die­rung und Bereitstellung ist ein detailliertes Kon­zept zu er­stel­len.

Leit­li­nie 7: Die Aus­wer­tung von Da­ten für die Gesundheitsberichterstattung soll zeit­nah un­ter Verwendung wissenschaftsbasierter Me­tho­den er­fol­gen. Die den Ergebnissen zu­grun­de liegenden Rohdaten sind in vollständig reproduzierbarer Form ge­mäß den Informationsfreiheitsgesetzen aufzubewahren.

Leit­li­nie 8: Die In­ter­pre­ta­ti­on der Ergebnisse ist Auf­ga­be der Gesundheitsberichterstattung.

Leit­li­nie 9: Bei der Verwendung von Da­ten in der Gesundheitsberichterstattung sind die geltenden Da­tenschutzvorschriften einzuhalten.

Leit­li­nie 10: Gesundheitsberichterstattung ist kein Selbst­zweck. Sie konkurriert mit anderen ge­sell­schaft­lich relevanten Themen um öffentliche Auf­merk­sam­keit.

Leit­li­nie 11: In der Gesundheitsberichterstattung ist ei­ne begleitende Qualitätssicherung aller relevanten Instrumente und Verfahren sicherzustellen.

Wie geht es wei­ter?

Die Gute Pra­xis Gesundheitsberichterstattung ist ei­ne von den beteiligten Personen und Organisationen autorisierte Fas­sung. Im Sinne ei­ner Eva­lu­a­ti­on ist geplant, die Er­fah­rung­en der Gesundheitsberichterstatterinnen und Gesundheitsberichterstatter und der Fachöffentlichkeit mit der Guten Pra­xis Gesundheitsberichterstattung zu sammeln.

Dazu ist ein Stellungnahme-Verfahren vorgesehen. Bitte senden Sie Kommentare, Hinweise und Verbesserungsvorschläge zur Leit­li­nie per E-Mail bis zum 31.03.2018 an Dr. Dag­mar Starke, Re­fe­ren­tin für Epi­de­mi­o­lo­gie und Gesundheitsberichterstattung, Aka­de­mie für Öffentliches Gesund­heits­wesen in Düs­sel­dorf: starke(at)akademie-oegw.de.

Bei Rück­mel­dung­en wä­re es hilfreich, wenn Sie sich auf die entsprechende Leit­li­nie beziehen und vorgeschlagene Änderungen be­grün­den könnten.

Die Arbeitsgruppe wird nach Ab­lauf der Kommentierungsphase al­le eingegangenen Stel­lung­nah­men sich­ten und, falls er­for­der­lich, ei­ne Über­ar­bei­tung der Guten Pra­xis Gesundheitsberichterstattung vornehmen und die revidierte Fas­sung zeit­nah veröffentlichen.

Die Leit­li­nien und Emp­feh­lung­en zur Gesundheitsberichterstattung wer­den aus­führ­lich im Jour­nal of Health Monitoring des Ro­bert Koch-Institutes vorgestellt. Hier kön­nen Sie das gesamte Pa­pier ein­se­hen.

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