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12.06.2014

Hanau erhält als erste deutsche Stadt das Siegel "Kinderfreundliche Kommune"

Gleichzeitig wird das Bewerbungsverfahren für neue Kommunen eröffnet

Heide-Rose Brückner, Kinderfreundliche Kommunen e.V.

Schlagwörter:Auszeichnung, Kinderrechte, Kommunen

In einer festlichen Ver­an­stal­tung vor Ort wurde die Stadt Hanau mit dem Sie­gel „Kinderfreundliche Kom­mu­ne“ am 4.Ju­ni 2014 aus­ge­zeich­net. Nach einem positiven Votum der Sachverständigenkommission entschied auch der Vorstand des Vereins „Kinderfreundliche Kom­mu­nen e.V.“, das Sie­gel an Hanau als erste Kom­mu­ne Deutsch­lands zu vergeben. Die Stadt wurde nach einem Prüf­ver­fah­ren auf der Grund­la­ge internationaler Standards der Child friendly Cities-Initiative aus­ge­zeich­net.

Hanau setzt da­mit das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention lo­kal zu verankern, in einem beschlossenen Aktionsplan für die kommenden vier Jahre um. Diese An­stren­gung würdigt der Verein „Kinderfreundliche Kom­mu­nen e.V.“

„Sehr früh hat sich Hanau um die Teil­nah­me am Vorhaben bemüht, hat als erste Kom­mu­ne die Vereinbarung mit dem Verein un­terschrieben und nun fol­ge­rich­tig als erste Stadt den Aktionsplan eingereicht. Wir sind sehr ge­spannt auf die Um­set­zung des Aktionsplanes in den nächsten vier Jahren. Besonders be­o­bach­ten wer­den wir, wie es der Stadt gelingt, den Um­set­zungsprozess mit den Kin­dern und Ju­gend­li­chen ge­mein­sam zu ge­stal­ten“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Vereins, An­ne Lütkes.

„In der Sachverständigenkommission wurde der Aktionsplan der Stadt Hanau sehr aus­führ­lich diskutiert. Die An­stren­gung­en der Stadt, die auch un­ter erschwerten Haushaltsbedingungen er­kenn­bar wahrgenommen wer­den konnten, hat die Sachverständigenkommission mit ihrem Votum zur Vergabe des Sie­gels honoriert. Die Maß­nah­men, die die Stadt für die nächsten vier Jahre vorhat, gewährleisten mehr Kinder- und Jugendfreundlichkeit in Hanau“, so der Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Lo­thar Krappmann.

Die Um­set­zung des Aktionsplans soll so­fort be­gin­nen, Kinder und Ju­gend­li­che wer­den das weitere Verfahren be­glei­ten. Sie waren be­reits in der Vorbereitungsphase über Be­fra­gung­en und Workshops einbezogen. Die beiden Juniorsachverständigen Sarah Tabatabai und Melina Herbert, die auch Juniorsachverständige sind, trugen maß­geb­lich zum Gelingen des Vorhabens vor Ort bei.

"Ich fand es sehr in­te­res­sant den gesamten Pro­zess bis zur Sie­gelübergabe mit­er­le­ben zu dür­fen. Schön war auch, dass wir un­se­re Mei­nung­en kund­tun konnten, an Diskussionen beteiligt waren und uns so für un­se­re Stadt ein­brin­gen konnten. Wichtige Informationen sammelten wir von Kin­dern verschiedener Al­ters­grup­pen beim Spielen des Stadtspiels. Ich bin ge­spannt was sich al­les in den nächsten 4 Jahren in Hanau für Kinder verändert. Stolz bin ich da­rauf, dass Hanau die erste Stadt ist, die das Sie­gel überreicht bekommt ", sagt Melina.

Hanau ist ne­ben Köln, Re­gens­burg, Senf­ten­berg, Weil am Rhein und Wolfsburg ei­ne der sechs Pilotkommunen, die seit Mit­te 2012 dem Vorhaben beigetreten sind.

Ab so­fort ist das Bewerbungsverfahren „Kinderfreundliche Kom­mu­nen“ für neue Städte eröffnet

Der Verein „Kinderfreundliche Kom­mu­nen e.V.“ startet ein neues, bundesweites Bewerbungsverfahren. Städte und Ge­mein­den kön­nen sich für die Teil­nah­me am Verfahren „Kinderfreundliche Kom­mu­ne“ be­wer­ben. Frist für die Anträge ist der 30. September 2014. Eine Ent­schei­dung zu den neuen Kom­mu­nen wird bis Jah­res­en­de er­fol­gen.

Be­wer­bungs­un­ter­la­gen kön­nen ab so­fort un­ter www.kinderfreundliche-kommunen.de herun­tergeladen wer­den. Bewerben kön­nen sich al­le Kom­mu­nen mit min­des­tens 5.000 Einwohnern. Sie verpflichten sich, die Rech­te der Kinder aus der UN-Kinderrechtskonvention in ih­rer Stadt umzusetzen. Durch Be­schluss des Stadtrates über die Teil­nah­me am Verfahren wer­den die finanziellen und inhaltlichen Rah­men­be­din­gung­en für das Vorhaben sichergestellt.

Die In­iti­a­ti­ve „Kinderfreundliche Kom­mu­nen“ verfolgt das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention lo­kal zu verankern. Das Sie­gel „Kinderfreundliche Kom­mu­ne“ bietet den Kom­mu­nen die Mög­lich­keit, die Rech­te von Kin­dern und da­mit den besonderen Schutz, die För­de­rung und die Beteiligung von jun­gen Menschen zu stär­ken.

Das Deut­sche Ko­mi­tee für UNICEF und das Deut­sche Kinderhilfswerk sind seit Mai 2012 Träger der In­iti­a­ti­ve und des Vereins „Kinderfreundliche Kom­mu­nen e.V.“. Der Verein vergibt das Sie­gel „Kinderfreundliche Kom­mu­ne“ an Städte und Ge­mein­den, die un­ter der Beteiligung von Kin­dern und Ju­gend­li­chen für die lo­kale Um­set­zung von Kinderrechten ei­nen Aktionsplan verabschiedet haben.

Das Sie­gelverfahren erfolgt auf der Grund­la­ge internationaler Standards. Bereits seit 1996 setzt sich die Child Friendly Cities In­iti­a­ti­ve da­für ein, dass Kom­mu­nen kinderfreundlicher gestaltet wer­den. Dazu hat das UNICEF Innocenti Research Centre in Flo­renz Standards und Instrumente entwickelt, die ein partizipatives kommunales Ma­nage­ment un­ter­stüt­zen. Die Grund­la­ge bil­den neun Baustei­ne.

Die neun Baustei­ne sind:

  • die Beteiligung von Kin­dern und Ju­gend­li­chen
  • die kinderfreundliche Rahmengebung
  • der übergreifende Aktionsplan
  • die In­te­res­sen­ver­tre­tung für Kinder
  • der Vorrang des Kindeswohl
  • ein ausgewiesener Kinder- und Jugendetat
  • der regelmäßige Be­richt der Kom­mu­ne
  • die In­for­ma­ti­on über Kinderrechte
  • die Un­ter­stüt­zung von Kinderrechtsorganisationen

Zu diesen neun Baustei­nen müs­sen sich die Kom­mu­nen be­ken­nen.

Der Pro­zess beginnt mit ei­ner Stand­ort­be­stim­mung an­hand ei­nes Fragebogens. Workshops mit Kin­dern und Ju­gend­li­chen er­mit­teln ih­re Wünsche und Vorschläge, die in ei­nen Aktionsplan ein­flie­ßen. Darin sind die Ziele, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten festgehalten. Der Aktionsplan wird vom Stadt- oder Ge­mein­de­rat be­schlos­sen.

Aus dem Aktionsplan wird ei­ne Zielvereinbarung entwickelt, die zwi­schen der Verwaltung und dem Verein ab­ge­schlos­sen wird und zur Vergabe des Sie­gels führt. In dem Vorhaben wird al­so kein Er­geb­nis zertifiziert, son­dern ein Pro­zess. Dieser wird vom Verein begleitet und von ei­ner Sachverständigenkommission aus Ex­per­ten un­terstützt und nach zwei und vier Jahren evaluiert. Das Sie­gel wird für vier Jahre vergeben und kann da­nach durch ei­nen neuen Aktionsplan verlängert wer­den.

An­sprech­part­ner

Verein „Kinderfreundliche Kom­mu­nen e. V.“
Ge­schäfts­füh­re­rin Dr. Heide-Rose Brückner
Berliner Büro
Leipziger Str. 119
10117 Berlin
Tel. +49 30 209 11 601 und 209 11 624
Mobil: 01705360447

info(at)kinderfreundliche-kommunen.de
www.kinderfreundliche-kommunen.de

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