Zum Hauptinhalt springen
Logo vom Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit und Site-Slogan: Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit (Link zur Startseite)

18.10.2018

Kinderarmut deutlich höher als gedacht

4,4 Millionen Kinder sind nach Berechnungen des DKSB betroffen - Dunkelziffer liegt bei 1,4 Millionen

Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Schlagwörter:Armut, Kinder, Kinderschutz

Es ist ein Ar­muts­zeug­nis für ein reiches Land: Etwa 4,4 Millionen Kinder in Deutsch­land sind von Ar­mut be­trof­fen - rund 1,4 Millionen mehr, als in der Öf­fent­lich­keit bis­her be­kannt. Das haben Be­rech­nung­en des Kinderschutzbundes (DKSB) auf­grund vorliegender Zahlen er­ge­ben. Der DKSB fordert die Bun­des­re­gie­rung auf, mit konkreten Maß­nah­men und Reformen ge­gen Kinderarmut vorzugehen.

Für drei Millionen Kinder zahlt der Staat So­zi­al­leis­tun­gen, da­mit ihr Exis­tenz­mi­ni­mum gesichert ist. Zählt man aber auch diejenigen Fa­mi­lien hinzu, die An­spruch auf Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohn­geld haben, dies aber nicht nut­zen, ist die Zahl der in Ar­mut lebenden Kinder noch deut­lich höher. Denn viele Fa­mi­lien be­an­tra­gen Leis­tung­en erst gar nicht, die ih­nen auf­grund ihres geringen oder fehlenden Einkom­mens ei­gent­lich zu­ste­hen.

Genaueres geht aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf ei­ne Klei­ne An­fra­ge von Bünd­nis 90/ Grü­ne vom 18.6.2018 hervor. Ergänzende Leis­tung­en bei Erwerbstätigkeit, sogenannte „auf­sto­ckende“ Leis­tung­en nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), neh­men geschätzt nur ca. 50 Pro­zent der tat­säch­lich Be­rech­tig­ten in An­spruch. Das betrifft rund 850.000 Kinder un­ter 18 Jahren, die bislang nicht als arm galten. Dazu kom­men nach Be­rech­nung­en des Kinderschutzbundes noch mal 190.000 Kinder, deren Eltern nicht er­werbs­tä­tig sind und trotz­dem nicht mit anderen Leis­tung­en auf­sto­cken.

„Oft liegt es da­ran, dass die Eltern mit den bürokratischen Abläufen überfordert sind oder sich schlicht­weg da­für schä­men“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Diese Zahlen könnte die Bun­des­re­gie­rung auch klar nen­nen, aber das will sie of­fen­bar nicht.“

Bei einzelnen Leis­tung­en ist die Nicht-Beantragung so­gar noch deut­lich höher und liegt bei bis zu 70 Pro­zent, wie das Bundesfamilienministerium in sei­nem Familienreport 2017 für den Kinderzuschlag einräumt. Diesen neh­men nur 30-40 Pro­zent der Be­rech­tig­ten in An­spruch. Davon be­trof­fen sind min­des­tens weitere 350.000 Kinder un­ter 18 Jahren. Dazu kom­men theoretisch auch noch nicht abgerufenes Wohn­geld be­zie­hungs­wei­se nicht in An­spruch genommene SGB-XII-Leis­tung­en, gesicherte Aus­sa­gen da­rü­ber lie­gen aber nicht vor.

„Zählen wir al­les zu­sam­men, kom­men wir kon­ser­va­tiv gerechnet auf ei­ne Dun­kel­zif­fer von 1,4 Millionen Kin­dern. Alle diese Kinder sind of­fi­zi­ell nicht arm, doch sie fallen durch das Ras­ter unseres Sozialstaates, weil der Dschun­gel der Leis­tung­en für viele Eltern un­durch­dring­lich ist“, sagt Heinz Hilgers. “Wir for­dern die Bun­des­re­gie­rung auf, ener­gisch da­ge­gen vorzugehen, wenn sie sich nicht dem Verdacht aus­set­zen will, die nicht in An­spruch genommenen Leis­tung­en schon im nächsten Haushaltsplan fest einzukalkulieren - auf der Habenseite.“

Werden zustehende Leis­tung­en nicht abgerufen, ist das für die be­trof­fenen Kinder dop­pelt un­güns­tig, denn dann fallen auch die Leis­tung­en aus dem Bildungs- und Teilhabepaket weg.

Der Kinderschutzbund fordert des­halb:

Kurzfristig muss bei der jetzt anste­henden und im Koalitionsvertrag verankerten Re­form des Kinderzuschlags im Mit­tel­punkt ste­hen, dass jedes Kind, das An­spruch auf diese Leis­tung hat, diese auch erhält.
Eine Re­form des Kinderzuschlags muss mit der Re­form des Bildungs- und Teilhabepakets flankiert wer­den. Nur mit ei­ner An­he­bung kann z.B. der Schulbedarf von Kin­dern sichergestellt wer­den. Die da­für notwendigen Mit­tel müs­sen verbindlich im Bun­des­haus­halt eingestellt wer­den.
Perspektivisch fordert der DKSB je­doch ge­mein­sam mit 13 Verbänden und wissenschaftlichen Unterstützerinnen und Unterstützern die Einführung ei­ner einfachen und unbürokratischen Kindergrundsicherung, die ei­ne Vielzahl von Leis­tung­en zusammenfasst und sich an neu berechneten tatsächlichen Bedarfen von Kin­dern orientiert.

Weitere Informationen da­zu gibt es auf: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Zurück zur Übersicht