06.08.2018
Konzept zur prozessualen Begleitung kommunaler Vertreterinnen und Vertreter
durch die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Niedersachsen
Sandra Surrey (geb. Exner), Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.
Wiebke Humrich (geb. Sannemann), Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.
Schlagwörter:Good Practice, Konzeption, Projektmanagement, regionale Akteure
Hintergrund
Niedersachsen ist ein Flächenland mit 943 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden. Die Städte und Gemeinden sind sehr heterogen - es gibt städtisch und ländlich geprägte Gebiete. Die Ausgangslagen in Niedersachsen sind demnach sehr unterschiedlich - genauso die Bedarfe und Bedürfnisse vor Ort, die vorhandenen Ressourcen und Rahmenbedingungen sowie das Erfahrungswissen der Verantwortlichen rund um das Themenfeld Gesundheitsförderung und Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten (unter besonderer Berücksichtigung gesundheitlicher Chancengleichheit und vulnerabler Zielgruppen).
Es bedarf somit unterschiedlicher Ansätze und mehrdimensionaler Strategien, um kommunale Vertreterinnen und Vertreter zu befähigen und zu unterstützen Projekte und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten zu entwickeln, zu planen und gemeinsam mit weiteren Partnerinnen und Partnern vor Ort umzusetzen. Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Niedersachsen setzt mit dem fünfstufigen Konzept zur prozessualen Begleitung deswegen auf unterschiedlichen Ebenen an und hat sich den folgenden Zielen verschrieben.
Ziele
- Sensibilisierung und Wissensvermittlung zu den Themen Präventionsgesetz sowie (soziallagen bezogener) Gesundheitsförderung und Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten.
- Qualifizierung und Befähigung kommunaler Vertreterinnen und Vertreter, auf Grundlage der inhaltlichen und konzeptionellen Vorgaben zur Projektförderung (GKV-Leitfaden Prävention) bedarfsorientierte, kontextbezogene und förderfähige Projektideen zu entwickeln.
- Unterstützung und Beratung kommunaler Vertreterinnen und Vertreter, gemeinsam mit weiteren Akteurinnen und Akteuren aus den nichtbetrieblichen Lebenswelten (und/oder lebensweltübergreifend), integrierte Ansätze und Strategien zu entwickeln, die in Projektanträgen bei der Gemeinsamen Stelle der GKV in Niedersachsen münden können.
- Prozessuale Beratung kommunaler Vertreterinnen und Vertreter bei der Umsetzung von Projekten in nichtbetrieblichen Lebenswelten zur Unterstützung der Qualität und Nachhaltigkeit.
- Kommunikation guter Praxisprojekte aus nichtbetrieblichen Lebenswelten und Transfer der Erfahrungen in die Fläche.
Konzept
Erste Erfahrungen bei der Umsetzung
Nachdem das fünfstufige Konzept Anfang 2018 entwickelt und mit der GKV auf Landesebene abgestimmt wurde, startete die Umsetzung. Die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter sollten so bis zur Antragsfrist am 15. August 2018 optimal befähigt und unterstützt werden.
Exemplarisch soll im Folgenden die Umsetzung der 1. und 2. Stufe dargestellt werden.
Regionale Informations- und Dialogveranstaltungen
Im April und Mai 2018 wurden von der Koordinierungsstelle drei regionale Informations- und Dialogveranstaltungen in Oldenburg, Hannover und Lüneburg durchgeführt. Insgesamt nahmen rund 120 Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Kommune, Soziales, Bildung, Gesundheit, Stadtentwicklung, Sucht, Sport und Ernährung teil.
Neben Inputs zum Präventionsgesetz, zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung in Niedersachsen sowie dem Antragsverfahren und -formular, konnten die Teilnehmenden in Kleingruppen mögliche Projektideen, Chancen und Herausforderungen diskutieren.
Projektwerkstätten
Im Juni 2018 fanden im Anschluss an die Informations- und Dialogveranstaltungen drei Projektwerkstätten statt. Ziel der Projektwerkstätten war es, die Teilnehmenden aus den regionalen Veranstaltungen zu unterstützen, falls im Rahmen der Projektentwicklung weitere, vertiefende Fragen auftraten. Zusätzlich bestand die Möglichkeit in den Kleingruppen von ca. 2-6 Personen in eine kollegiale Beratung einzusteigen und sich von anderen kommunalen Akteurinnen und Akteuren ein Feedback zur Projektidee zu holen.
Ausblick
Die Erfahrungen aus der ersten Umsetzungsphase des Konzeptes werden Ende 2018 mit der GKV final ausgewertet. Einzelne Rückmeldungen zeigen aber schon, dass das mehrstufige Verfahren als sinnvoll und hilfreich erachtet wird.
Es wird somit auch für den nächsten Förderzeitraum regionale Informations- und Dialogveranstaltungen sowie Projektwerkstätten in Niedersachsen geben.
Zusätzlich, wie dieses Jahr bereits erfolgt, wird es auch individuelle Einzelberatungen von potentiellen Antragsstellerinnen und Antragsstellern geben (3. Stufe).
Eine weitere Rückmeldung, die aus den Veranstaltungen an die Koordinierungsstelle zurückgespiegelt wurde, ist, dass sich die kommunalen Akteurinnen und Akteure eine vertiefende Unterstützung zu konkreten Themen aus Gesundheitsförderung und Prävention wie z. B. integriertes Handlungskonzept, Vernetzung, Partizipation, Konzepterstellung etc. wünschen. Um den Bedarfen nachzukommen, wird die Koordinierungsstelle im Zeitfenster von August 2018 bis Januar 2019 in Hannover drei Good Practice-Werkstätten zu vertiefenden Kriterien anbieten. Weitere Informationen zu den Werkstätten und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Neben diesen, bereits schon geplanten Angeboten (1.-4. Stufe), werden weitere, bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen für Kommunen in Niedersachsen durch die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit in 2019 folgen.