03.02.2023
Leitfaden Prävention berücksichtigt klimawandelbedingte Herausforderungen
Volker Wanek, ehem. GKV-Spitzenverband
Schlagwörter:Krankenkassen, Klimawandel
Der GKV-Spitzenverband hat den Leitfaden Prävention unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes weiterentwickelt. Er greift darin den Grundgedanken des One-Health- bzw. Planetary-Health Ansatzes auf: „Wegen der Abhängigkeit der menschlichen Gesundheit von den lebensfördernden Ökosystemen sollen Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen der GKV möglichst so ausgerichtet werden, dass sie mittelbar dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zugutekommen.“ (Präambel S. 9). In der Neufassung werden insbesondere die durch den Klimawandel auf die Tagesordnung gesetzten Erfordernisse in der Gesundheitsförderung und Prävention aufgegriffen und die diesbezüglichen Handlungsmöglichkeiten der Krankenkassen zielgerichtet erweitert.
- Bei den Kriterien für Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (insbesondere Kap. 5.4.1 auf S. 69f. und 5.4.2 auf S. 79f.) wird auf die positiven Gesundheits- und Umwelt- bzw. Klimaeffekte gesunder Ernährung und körperlicher Aktivität eingegangen („Co-Benefits“).
- Anregungen für eine Mitwirkung von Krankenkassen an der zugleich gesundheitsförderlichen und klimafreundlichen Ausrichtung der Gemeinschaftsverpflegung und Mobilität wurden bei der betrieblichen und lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention aufgenommen (Kapitel 4.6 zu Kita ab S. 48, 4.7 zu Schule ab S. 51 und Kapitel 6.7.2 ab S. 132 zu BGF).
- Ergänzt wurde ein Kapitel zur Prävention klimawandelbedingter Gesundheitsrisiken in Kommunen (Kapitel 4.5.4 S.46-48). Krankenkassen erhalten damit erweiterte Handlungsmöglichkeiten zur Unterstützung insbesondere der kommunal Verantwortlichen zu gesundheitlich relevanten Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zum Beispiel durch Information der Bürgerinnen und Bürger sowie Fortbildung von Fachkräften zum Hitzeschutz.
Hier steht der Leitfaden Prävention zum Download bereit:
Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V (gkv-spitzenverband.de)
Mit der Neufassung des Leitfadens Prävention möchte die GKV im Rahmen ihrer auf die Stärkung gesundheitlicher Chancengleichheit gerichteten Gesundheitsförderung und Prävention zugleich zu größerer ökologischer Nachhaltigkeit beitragen.
Wenige Tage zuvor, am 14. Dezember des vergangenen Jahres, haben die Spitzenorganisationen der Heil- und Pflegeberufe, der Krankenhausträger, der Kommunen, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und die Gesundheitsministerkonferenz unter dem Dach des Bundesministeriums für Gesundheit den „Klimapakt Gesundheit“ geschlossen. Darin verpflichten sie sich gemeinsam für Klimaanpassung und Klimaschutz in ihren Verantwortungsbereichen einzutreten, um „Gesundheitsgefahren durch den Klimawandel vorzubeugen“ (BMG_Gemeinsame_Erklärung_Klimapakt_Gesundheit_barrierefrei (gkv-spitzenverband.de)). Gleichzeitig erkennen die Vereinbarungspartner darin an, dass diese Aufgabe „weit über das Gesundheitswesen einschließlich der Finanzverantwortung hinausgeht und weiterer Anstrengungen in anderen Politikfeldern bedarf.“ Spezifisch auf die Erfordernisse in Gesundheitsförderung und Prävention ausgerichtet ist das Positionspapier der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) vom November 2022, in welchem die Aufgaben aller verantwortlichen Akteure in Bezug auf die klimawandelbedingten Gesundheitsgefahren systematisch beschrieben werden: NPK-Klimapapier (npk-info.de).