26.11.2010
Neuer Leitfaden Prävention
Stefan Bräunling, Gesundheit Berlin-Brandenburg
Die kommunale Gesundheitsförderung erhält im neuen Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes zum § 20 SGB V vom 27.8.2010 mehr Gewicht. Den Kommunen wird eine „Schlüsselfunktion“ zugeschrieben, „nur sie können einen gesundheitsförderlichen Entwicklungsprozess anzustoßen, koordinieren und leiten“.
„Die Kommune / der Stadtteil bildet ein besonders geeignetes Setting der Gesundheitsförderung“ mit der Möglichkeit, die „größere Vielfalt an Akteuren und Verantwortlichkeiten“ zu vereinen und somit der Gesundheitsförderung als interdisziplinärer Querschnittsaufgabe gerecht zu werden. Dabei gilt stets: „Notwendige Bedingung einer ‚Sozialen Stadt‘ ist die Aktivierung und Beteiligung der Bevölkerung des Stadtteils.“
Den neuen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.