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28.10.2020

Nutzung der Good Practice-Kriterien als Förderkriterien – ein Positionspapier

Jennifer Hartl, Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Schlagwörter:Good Practice, Postitionspapier, Qualität, Qualitätsentwicklung

Die zwölf Good Practice-Kriterien des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit wurden als Reflexionswerkzeug für An­bie­terinnen und An­bie­ter der Ge­sund­heits­för­de­rung entwickelt, um sie da­bei zu un­ter­stüt­zen, Maß­nah­men soziallagenbezogen zu kon­zi­pie­ren, die eigene Ar­beit zu über­prü­fen und deren Qua­li­tät wei­ter zu ent­wi­ckeln.  

In jüngster Zeit wurden die Kriterien im­mer wie­der als Fördermerkmale zur Fi­nan­zie­rung von Maß­nah­men der Ge­sund­heits­för­de­rung eingesetzt. Die Verwendung der Good Practice-Kriterien als Förderkriterien kann Fördernde und Antragstel­lende da­bei un­ter­stüt­zen, die Qua­li­tät der beantragten gesundheitsfördernden An­ge­bo­te trans­pa­rent zu ma­chen und sys­te­ma­tisch zu ent­wi­ckeln. Doch un­ter welchen Voraussetzungen eig­nen sich die Good Practice-Kriterien zur Nut­zung als Indikatoren für die Be­wer­tung von Förderanträgen?

Die Mitglieder der Ar­beitsgruppe „Qua­li­tätsentwicklung und Good Practice“ haben diese Fra­ge in ei­nem jetzt veröffentlichten Po­si­ti­ons­pa­pier beantwortet. Das Po­si­ti­ons­pa­pier richtet sich an (potenzielle) Fördermittelgebende, die die Good Practice-Kriterien für Auswahlprozesse zur Projektförderung nut­zen (wol­len). Darüber hinaus stel­len die Positionen der Ar­beitsgruppe ei­ne Argumentationsgrundlage für Fachkräfte der Ge­sund­heits­för­de­rung (z.B. Mitarbeitende der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit) dar, die sich in ihrem beruflichen All­tag mit dem The­ma Qualitätsentwicklung be­schäf­ti­gen, Kom­mu­nen be­ra­ten oder mit Fördermittelgebenden in Kon­takt ste­hen.

Das Po­si­ti­ons­pa­pier (Stand: Ok­to­ber 2020) kön­nen Sie hier kos­ten­los herunterladen.

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