28.10.2020
Nutzung der Good Practice-Kriterien als Förderkriterien – ein Positionspapier
Jennifer Hartl, Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.
Schlagwörter:Good Practice, Postitionspapier, Qualität, Qualitätsentwicklung
Die zwölf Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit wurden als Reflexionswerkzeug für Anbieterinnen und Anbieter der Gesundheitsförderung entwickelt, um sie dabei zu unterstützen, Maßnahmen soziallagenbezogen zu konzipieren, die eigene Arbeit zu überprüfen und deren Qualität weiter zu entwickeln.
In jüngster Zeit wurden die Kriterien immer wieder als Fördermerkmale zur Finanzierung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung eingesetzt. Die Verwendung der Good Practice-Kriterien als Förderkriterien kann Fördernde und Antragstellende dabei unterstützen, die Qualität der beantragten gesundheitsfördernden Angebote transparent zu machen und systematisch zu entwickeln. Doch unter welchen Voraussetzungen eignen sich die Good Practice-Kriterien zur Nutzung als Indikatoren für die Bewertung von Förderanträgen?
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Qualitätsentwicklung und Good Practice“ haben diese Frage in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier beantwortet. Das Positionspapier richtet sich an (potenzielle) Fördermittelgebende, die die Good Practice-Kriterien für Auswahlprozesse zur Projektförderung nutzen (wollen). Darüber hinaus stellen die Positionen der Arbeitsgruppe eine Argumentationsgrundlage für Fachkräfte der Gesundheitsförderung (z.B. Mitarbeitende der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit) dar, die sich in ihrem beruflichen Alltag mit dem Thema Qualitätsentwicklung beschäftigen, Kommunen beraten oder mit Fördermittelgebenden in Kontakt stehen.
Das Positionspapier (Stand: Oktober 2020) können Sie hier kostenlos herunterladen.