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22.10.2019

Teil 3 der Reihe "Kinderrechte ganz praktisch"

Eine Kita im Interview

Schlagwörter:Jugendliche, Kinder, Kinderrechte, Kinderschutz

Wie kön­nen Sie die Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ihrer täg­lichen praktischen Ar­beit stär­ken?

Die Stär­kung der Kinderrechte ist die Grund­la­ge unserer täg­lichen pädagogischen Ar­beit. Wir ar­bei­ten in ei­nem Stadt­teil mit besonderen Herausforderungen für Fa­mi­lien, hier sind al­le Problemlagen anzutreffen. Die Rech­te der Kinder sind im Be­wusst­sein der Eltern we­nig bis nicht verankert.
In der konsequenten qualitativen Wei­ter­ent­wick­lung unserer Ar­beit stellt sich im­mer die zentrale Fra­ge, wie wir das Kindeswohl ga­ran­tie­ren kön­nen. Das Recht auf Ge­sund­heit ist ganz oben angesiedelt. Die Vollversorgung für al­le Kinder wird über täg­lich frisch zubereitetes Es­sen, ein­schließ­lich Roh­kost und Obst sichergestellt. Auch auf täg­liches Zähneputzen wird, unterstützt durch ei­ne gute Ko­o­pe­ra­ti­on mit der Ab­tei­lung Zahngesundheit des Jugendamtes, großen Wert gelegt. Be­we­gung und Sport haben eben­falls ei­nen hohen Stel­len­wert. Zur spielerischen Verbesserung der Mo­to­rik wird der gesamte Stadt­teil als Par­cours genutzt.

Wie wer­den Kinder und Ju­gend­li­che bei Ihnen über ih­re Rech­te informiert?

Unsere Kinder ken­nen ih­re Mitsprachrechte, die für al­le sichtbar in ei­ner Kitaverfassung festgeschrieben sind. Wichtiger als das Aufhängen der Verfassung ist je­doch, dass die den Kin­dern zugesprochenen Rech­te von den Er­zie­he­rin­nen gelebt wer­den. Die Haltung der Mit­ar­bei­te­rin­nen ist hier der entscheidende Punkt, der im­mer wie­der reflektiert wer­den muss. Unsere Kinder sind es ge­wöhnt, nach ih­rer Mei­nung ge­fragt zu wer­den, sie lie­ben es, in unseren Konferenzen und Kinderversammlungen mitzureden und gehört zu wer­den.

An welche Grenzen geraten Sie, wenn Sie kleine Kinder, bspw. 4-Jährige, beteiligen wollen?

Auch bei den Kleinsten der Kinder wird Beteiligung ernst genommen. Sie schöp­fen ihr Es­sen ei­gen­stän­dig, schen­ken Getränke ein, be­stim­men selbst von wem sie gewickelt wer­den. Die Haltung der Er­zie­he­rin­nen und ihr Bild vom Kind ist auch hier ent­schei­dend für ei­ne echte Beteiligung. Die Spra­che als Ausdrucksform für Bedürfnisse ist bei den Kleinsten nur sel­ten mög­lich. Daher haben al­le Er­zie­he­rin­nen im Krippenbereich ei­ne intensive Aus­bil­dung zur Wahr­neh­mung der kindlichen Bedürfnisse absolviert und verfügen über ei­ne große Fein­füh­lig­keit im Erkennen der kindlichen Signale.

Spielt die Festschreibung der Kinderrechte, bspw. in Form der UN-Konvention oder zukünftig im Grundgesetz für Ihre praktischen Bemühungen eine Rolle?

Die Fest­schrei­bung der Kinderrechte im Grundgesetzt würde sehr helfen, diese auf den unterschiedlichsten Ebe­nen voranzutreiben. Sie würden ernster genommen wer­den, als es bis­her der Fall ist. Auf kommunaler Ebe­ne wä­re es von Vorteil, bei­spiels­wei­se das Recht der Kinder auf angemessene Le­bens­be­din­gung­en zu verankern und bei allen politischen Ent­schei­dung­en zu be­rück­sich­ti­gen. Dies würde neue Mög­lich­keit­en er­öff­nen, sich mit den Kin­dern einzumischen und das Recht einfordern, gehört zu wer­den. In unserer praktischen Ar­beit hätten wir mehr Mög­lich­keit­en, mit den Eltern konkrete Ideen zu ent­wi­ckeln, wie die Rech­te der Kinder auch in den Fa­mi­lien verankert wer­den könnten.

Claudia Hauschild,
Leitung des evangelischen Eltern-Kind-Zentrums Kieselgrund


Das Themenblatt zum Thema Kinderrechte können Sie hier herunterladen.

Alle weiteren Themenblätter des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit finden Sie hier.

Lesen Sie auch Teil 1 und Teil 2 unserer Rei­he "Kinderrechte ganz prak­tisch" - die Interviews mit Frau­ke Groner (Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro Ber­lin Marzahn-Hellersdorf) und Michael Achenbach (Fach­arzt für Kinder- und Jugendmedizin, Plettenburg)

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