18.01.2016
Themenschwerpunkt der gesetzlichen Krankenkassen: Prävention und Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen
Karin Schreiner-Kürten, GKV-Spitzenverband
Schlagwörter:Erwerbslosigkeit, GKV, Prävention
Im Jahr 2014 haben die gesetzlichen Krankenkassen ihr Engagement für die Gesundheitsförderung und Primärprävention wiederum gesteigert: 293 Millionen Euro gaben sie für Maßnahmen in diesen Leistungsbereichen aus - und damit zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem im Dezember 2015 erschienenen „Präventionsbericht 2015“ des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes hervor.
Gesundheitsförderung vor Ort gestärkt
Besonders viel haben die Krankenkassen 2014 mit knapp 68 Millionen Euro in die Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung investiert. Rund 1,2 Millionen Beschäftigte konnten mit den Maßnahmen in rund 11.000 Betrieben erreicht werden. Von großer Bedeutung für die Prävention sind auch Maßnahmen in Kindergärten, Schulen, Wohngebieten und Stadtteilen - so genannten Settings. Hier können Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und verschiedenem sozialen Status erreicht werden. Die Krankenkassen leisten damit einen Beitrag zur Verringerung sozial bedingter Ungleichheiten bei den Chancen zur Gesunderhaltung. In 23.000 solcher Settings haben die Kassen 2014 gesundheitsfördernde Aktivitäten unterstützt und dabei 2,2 Millionen Menschen erreicht. Sie machten sich mit rund 32 Millionen Euro in diesem Bereich stark.
Prävention und Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen: Modellhafte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Jobcentern
Das Schwerpunktthema des diesjährigen Präventionsberichtes ist die Prävention und Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen. Bereits zuvor, im „Leitfaden Prävention“ 2014, hatte der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene arbeitslose Menschen als eine sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppe herausgestellt, die - in Kooperation mit verantwortlichen Partnern - mit Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen in der Lebenswelt Kommune erreicht werden soll. Dies ist deshalb wichtig, weil Arbeitslose in vielen Fällen einen schlechteren Gesundheitszustand und mehr gesundheitliche Beschwerden haben.
Die Verzahnung von Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten mit Arbeitsförderungsmaßnahmen ermöglicht es, arbeitslose Menschen gut zu erreichen. Dies zeigt die erste Projektphase (2014/2015) der modellhaften Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Bundesagentur für Arbeit. Die Partner der Modellprojekte - Krankenkassen und Jobcenter an sechs Standorten - haben sich die folgenden Ziele gesetzt:
- Jobcenter und Krankenkassen arbeiten regional in einer vernetzten Struktur mit weiteren verantwortlichen Partnern zusammen, um gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen und zu optimieren.
- Das Beratungs- und Dienstleistungsangebot in den Jobcentern ist gesundheitsförderlich ausgerichtet.
- Das Jobcenter sensibilisiert und motiviert Langzeitarbeitslose für gesundheitsförderliche Verhaltensweisen und einen gesundheitsförderlichen Lebensstil und deren Bedeutung für die Reintegration in das Erwerbsleben.
- Mehr Langzeitarbeitslose nutzen primärpräventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen der Krankenkassen, die niedrigschwellig - d.h. auch kostenlos - und spezifisch an ihrem Bedarf ausgerichtet sind.
Eine besondere Herausforderung im Projekt ist die verschiedene Handlungslogik der Arbeitsförderung mit ihren gesetzlich verankerten Verpflichtungen und der Gesundheitsförderung mit ihrer unabdingbaren Voraussetzung der Freiwilligkeit. Zum Ende der ersten Projektphase bewerten die Jobcenter die Beratung der Zielgruppe zur freiwilligen Nutzung eines GKV-Präventionsangebots - trotz unterschiedlicher Hürden und nicht regelhaft positiver Resonanz - mehrheitlich als eine Chance für eine noch mehr auf Wertschätzung ausgerichtete Begegnung mit ihren Kundinnen und Kunden.
Zusammenarbeit: Ein gemeinsamer Schritt in die richtige Richtung
Durch das Präventionsgesetz kann die Möglichkeit einer engen Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Grundsicherungsträger mit den Krankenkassen in der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung auch auf bereits gesundheitlich belastete Personen ausgeweitet werden, um deren berufliche Eingliederungschancen zu verbessern. Diese Ausweitung entspricht sowohl dem aus Studien zu entnehmenden Bedarf als auch den ersten Erkenntnissen aus der Erprobung im Modellprojekt. Diese Ansätze sollen unter den neuen Rahmenbedingungen erweitert werden.
Den „Präventionsbericht 2015“ können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.