17.09.2019
Übersicht der aktuell kassenübergreifend nach § 20a SGB V geförderten Projekte in Nordrhein-Westfalen
Schlagwörter:Gesundheitsförderung, Kommunen, Prävention
Ab sofort finden Sie interessante Steckbriefe für die aktuell in NRW durch die Krankenkassen und Krankenkassenverbände nach § 20a SGB V geförderten Projekte auf der Webpräsenz der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW. Sie informieren über die vielfältigen in NRW durchgeführten Projekte im Bereich von Prävention und Gesundheitsförderung.
Die Projekte haben sich zum Ziel gesetzt, Prävention und Gesundheitsförderung vor allem im kommunalen Handlungsraum und mit Fokus auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen voranzubringen und somit einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit in NRW zu leisten. Die Projekte umfassen meist eine Koordinierungsstelle, die insbesondere für den Aufbau von gesundheitsförderlichen Strukturen zuständig ist. Die Bandbreite der Handlungsfelder reicht von der gesunden Ernährung und Bewegungsförderung über Stressbewältigung bis zur Vermittlung von Gesundheitskompetenzen. Zielgruppen der Projekte stellen insbesondere Kinder und Jugendliche, ältere und häufig isoliert lebende sowie erwerbslose Menschen sowie Menschen mit Migrationshintergrund dar.
Die folgende Abbildung veranschaulicht, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten von NRW bereits eine Projektförderung erfolgt.
Die Projektsteckbriefe ermöglichen einen kompakten Einblick in die jeweiligen Projekte. Sie informieren über die Zielsetzung, die angesprochene Zielgruppe und deren Lebenswelt sowie konzipierte Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention. Darüber hinaus wird ein Einblick in die Projektkoordination und in diesem Kontext bestehende Kooperationen gegeben.
Bei Fragen zur Konzeption oder zu Inhalten des Projektes besteht die Möglichkeit, Kontakt zu den Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren aufzunehmen. Zu diesem Zweck beinhaltet jeder Steckbrief Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partner.
Bei allgemeinen Fragen zur Förderung von Projekten durch die Krankenkassen und ihren Verbänden nach § 20a SGB V erteilt die Lotsenstelle der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW Auskunft. Die Lotsenstelle ist schriftlich per Mail sowie telefonisch unter der Rufnummer 0234/91535-2107 zu erreichen.
Weitere Informationen
Die Steckbriefe können Sie hier anschauen und herunterladen.
Weitere Informationen zur Umsetzung und Arbeitsstruktur des Präventionsgesetzes in NRW finden Sie in folgendem Artikel.