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17.09.2019

Übersicht der aktuell kassenübergreifend nach § 20a SGB V geförderten Projekte in Nordrhein-Westfalen

Alina Waßerfuhr

Schlagwörter:Gesundheitsförderung, Kommunen, Prävention

Ab so­fort fin­den Sie interessante Steckbriefe für die ak­tu­ell in NRW durch die Kran­ken­kas­sen und Krankenkassenverbände nach § 20a SGB V geförderten Projekte auf der Webpräsenz der Koordinierungsstelle Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit NRW. Sie in­for­mie­ren über die vielfältigen in NRW durchgeführten Projekte im Be­reich von Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung.

Die Projekte haben sich zum Ziel ge­setzt, Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung vor allem im kommunalen Handlungsraum und mit Fo­kus auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen voranzubringen und so­mit ei­nen Bei­trag zur gesundheitlichen Chan­cen­gleich­heit in NRW zu leis­ten. Die Projekte um­fas­sen meist ei­ne Koordinierungsstelle, die ins­be­son­de­re für den Auf­bau von gesundheitsförderlichen Strukturen zu­stän­dig ist. Die Band­brei­te der Handlungsfelder reicht von der ge­sun­den Er­näh­rung und Bewegungsförderung über Stressbewältigung bis zur Vermittlung von Gesundheitskompetenzen. Ziel­grup­pen der Projekte stel­len ins­be­son­de­re Kinder und Ju­gend­li­che, ältere und häufig iso­liert lebende so­wie erwerbslose Menschen so­wie Menschen mit Migrationshintergrund dar.

Die folgende Ab­bil­dung veranschaulicht, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten von NRW be­reits ei­ne Projektförderung erfolgt.

Die Projektsteckbriefe er­mög­li­chen einen kompakten Ein­blick in die jeweiligen Projekte. Sie in­for­mie­ren über die Ziel­set­zung, die angesprochene Ziel­grup­pe und deren Lebenswelt so­wie konzipierte Maß­nah­men der Verhältnis- und Verhaltensprävention. Darüber hinaus wird ein Ein­blick in die Projektkoordination und in diesem Kon­text bestehende Kooperationen ge­ge­ben.


Bei Fra­gen zur Kon­zep­ti­on oder zu Inhalten des Projektes besteht die Mög­lich­keit, Kon­takt zu den Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren aufzunehmen. Zu diesem Zweck beinhaltet je­der Steckbrief Kon­taktdaten der jeweiligen An­sprech­part­nerinnen und -partner.
Bei allgemeinen Fra­gen zur För­de­rung von Projekten durch die Kran­ken­kas­sen und ihren Verbänden nach § 20a SGB V erteilt die Lotsenstelle der Koordinierungsstelle Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit NRW Aus­kunft. Die Lotsenstelle ist schrift­lich per Mail so­wie te­le­fo­nisch un­ter der Ruf­num­mer 0234/91535-2107 zu er­rei­chen.

Weitere Informationen

Die Steckbriefe kön­nen Sie hier an­schau­en und herun­terladen.

Weitere Informationen zur Um­set­zung und Arbeitsstruktur des Präventionsgesetzes in NRW fin­den Sie in folgendem Artikel.

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