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08.02.2019

Was überkommunale Daseinsfürsorge konkret bedeutet

Vernetztes Denken und Handeln des Landesverbandes Westfalen-Lippe

Meinolf Noeker, Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Schlagwörter:Gesundheitsversorgung, Kommunen, Partner, Teilhabe

Im Rahmen des 16. Jahrestreffens des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit am 30. November 2018 konnte der Bei­tritt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zum Verbund offiziell besiegelt wer­den. Prof. Dr. Mei­nolf Noeker, Krankenhausdezernent des LWL, stellte im Interview die bedeutende Rolle der Kommune zur Herstellung gesundheitlicher Chancengleichheit heraus.

Fra­ge des Moderators:

Fühlen Sie sich nach den Aus­füh­rung­en auf diesem „Ko­o­pe­ra­ti­onstreffen“ in Ihrem Be­schluss, dem Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit beizutreten, bestärkt?

Prof. Dr. Mei­nolf Noeker:

Ja, au­ßer­or­dent­lich! Wir haben, glaube ich, ei­ne hohe Iden­ti­tät zwi­schen dem Grundanliegen des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des und den Anliegen, die wir seit Jahrzehnten im Landschaftsverband Westfalen-Lippe als un­se­re kommunale Iden­ti­tät und Phi­lo­so­phie vertreten. Wir über­neh­men in den Landschaftsverbänden als überkommunale Or­ga­ni­sa­ti­on Auf­ga­ben, von de­nen die Kom­mu­nen in weiser Voraussicht vor Jahrzehnten festgelegt haben, dass sie sehr viel bes­ser durch interkommunale Vernetzung zu or­ga­ni­sie­ren sind. Wir bear­bei­ten und verantworten zum Bei­spiel Auf­ga­benbereiche des Sozialen, vor al­lem der Teil­ha­be und der Ein­glie­de­rung, der überörtlichen Jugendhilfe so­wie der psy­ch­iat­rischen stationären wie ambulanten Krankenhausversorgung in ge­mein­samer, überkommunaler Verantwortung. Die Ziel­set­zung ei­nes vernetzten Denkens und Handelns und die Grundphilosophie ei­ner Aus­rich­tung an ge­sund­heit­licher Chan­cen­gleich­heit tei­len wir mit dem Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund.

Im Sozialbereich sind wir vom Landesgesetzgeber NRW in sei­nem Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) als der zuständige Träger definiert worden, um den Auf­trag des Gesetzes umzusetzen, ambulante und stationäre Wohnformen zusammenzuführen und auch einheitlich zu fi­nan­zie­ren. Bei uns im LWL ist die Ge­schäfts­stel­le der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger der Bundesrepublik (BAGüS) an­säs­sig.

Im Be­reich der Jugendhilfe sind wir aktiv als überörtlicher Jugendhilfeträger. Ich darf Ihnen hierzu auch mei­ne Kol­le­gin Frau Dr. Bruchmann vorstellen. Dort stüt­zen wir die Ar­beit der örtlichen Jugendhilfeträger im Be­reich Wei­ter­bil­dung durch ei­ne Vielzahl von Fortbildungsmaßnahmen. Wir wir­ken in angemessener Wei­se kontrollierend, um fachliche Standards im In­te­res­se der betroffenen Kinder und Ju­gend­li­chen zu si­chern. Wir ko­or­di­nie­ren und sti­mu­lie­ren mit vielen innovativen Projekten zum Bei­spiel die Wei­ter­ent­wick­lung der Suchthilfe be­son­ders im präventiven und sekundärpräventiven Be­reich.

Im Be­reich der psy­ch­iat­rischen Krankenhausversorgung, die ich vertrete, haben wir elf erwachsenenpsy­ch­iat­rische so­wie vier kinder- und jugendpsy­ch­iat­rische Kli­niken. Psychiatrische The­ra­pie, soziale und gesellschaftliche Teil­ha­be, frühe Prä­ven­ti­on in der Jugendhilfe dür­fen wir nicht iso­liert den­ken. Wir er­ken­nen dies an einzelnen, schwie­rig verlaufenden Bi­o­gra­phien, die über die Sys­temgrenzen hinausweisen. Sie star­ten vielleicht mit Sozialpädagogischer Familienhilfe in Verantwortung der Jugendhilfe, er­hal­ten in Krisenphasen ei­ne The­ra­pie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, kön­nen sich pri­vat und be­ruf­lich nicht wirk­lich sta­bi­li­sie­ren und benötigen auch im Erwachsenalter psy­ch­iat­rische oder suchttherapeutische Be­hand­lung an ei­ner Kli­nik. Bei ei­nem wei­ter­hin schweren Verlauf ist die In­te­gra­ti­on in den ersten Ar­beits­markt gefährdet, die Wohnsituation ist kri­tisch, Be­ra­tung, An­lei­tung und Un­ter­stüt­zung blei­ben er­for­der­lich. Es entwicklet sich seelische Be­hin­de­rung mit Teil­ha­bebedarf zum Bei­spiel in Form des Ambulant betreuten Wohnens nach BTHG. Und in fortgeschrittenem Al­ter kann - wie bei psy­ch­iat­risch ge­sun­den Menschen auch - ei­ne so­ma­tische Pflegebedürftigkeit hinzutreten. Für Personen mit ei­ner solchen Bi­o­gra­phie mit psy­ch­iat­rischer Mor­bi­di­tät und / oder seelischer Be­hin­de­rung haben wir im LWL spezialisierte Pflegeheime, in de­nen das Personal so­ma­tisch wie psy­ch­iat­risch qua­li­fi­ziert ist. Solche, im Ein­zel­fall si­cher langwierigen und extremen Verläufe zei­gen den­noch et­was Grundsätzliches auf: Wir haben in der Bundesrepublik zwar zwölf Sozialgesetzbücher, be­kom­men aber ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit und Patientennutzen nur realisiert, wenn wir die Leis­tung­en der einzelnen Sozial­leistungsträger in­te­griert den­ken!
Im LWL wer­den diese Leis­tung­en übergreifend angeboten, das er­leich­tert Ko­o­pe­ra­ti­on über ei­nen verengten Blick der eigenen Zuständigkeitsdefinitionen und Abgrenzungszäune hinaus.

In ei­nem wei­teren Punkt spiegelt sich die Grundphilosophie des „Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit“ mit un­se­rer Phi­lo­so­phie kommunalen Denkens. Wir rich­ten uns an dem tradierten und treffsi­cheren Be­griff der Daseinsfürsorge aus. Als Träger psy­ch­iat­rischer Krankenhäuser sind wir nicht un­ter­wegs, um Pro­fit für An­teils­eig­ner zu ma­chen. Natürlich müs­sen auch wir wirt­schaft­lich klug struk­tu­rie­ren, den­ken und ar­bei­ten - nicht zu­letzt aus Verantwortung für den Steu­er­zah­ler und den Beitragszahler.  Aber das Geld, das wir er­wirt­schaf­ten, geht au­to­ma­tisch wie­der zu­rück: in ei­ne Wei­ter­ent­wick­lung der psy­ch­iat­rischen Versorgung. Wir sind fi­nan­zi­ell ein mehr oder weniger geschlossenes Sys­tem. Wenn wir spar­sam sind, ge­win­nen wir Spielräume und Res­sour­cen für patientengerechte Investitionen. Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit bedeutet für uns, dass wir sehr da­rauf ach­ten, dass wir Pa­ti­en­tin­nen und Patienten nicht da­nach se­lek­tie­ren, wie ist die wirt­schaft­liche Ertragskraft und Revenue bei dem ei­nen oder bei dem anderen Patienten. Wir pi­cken kei­ne Ro­si­nen heraus. Wir fra­gen nicht, wie nied­rig ist vielleicht der klinische Auf­wand, den wir für ei­nen bestimmten Patienten be­trei­ben, mit der Konsequenz, dass wir ihn bevorzugt auf­neh­men. Oder um­ge­kehrt: Bei ei­nem Patienten mit komplexen Risikofaktoren, dass wir diesen mög­lichst schnell wei­ter verweisen. Ohne Ansehen der Person schau­en wir pri­mär nach Dring­lich­keit, Be­darf und Bedürfnissen. So definiert sich ein Kli­en­tel, um das wir uns in wohlverstandener Daseinsfürsorge be­son­ders gut und vorrangig kümmern müs­sen.

Wir wis­sen, dass wir letzt­lich al­le nur ge­mein­sam nach vorne kom­men. Der Diskussionsverlauf hier hat mir noch mal gezeigt, dass wir ei­ne sehr hohe Über­ein­kunft in den grundlegenden Zielen und Phi­lo­so­phien haben. Deswegen freut es mich au­ßer­or­dent­lich, dass ich heute hier den LWL als neues Mit­glied vertreten darf.

Applaus

Moderator:

Herzlichen Dank. Ich fand es beeindruckend, wie Sie dargestellt haben, wel­che Verantwortung Kom­mu­nen tra­gen, ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit herzustellen!

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