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11.08.2017

Webinare des Deutschen Pflegerats e.V. zur pflegerischen Versorgung geflüchteter Menschen

Ute Haas, Deutscher Pflegerat e.V.

Schlagwörter:Geflüchtete, Integration, Interkulturalität, Pflege

Ausgangslage


Im Jahr 2015 kamen rund 890.000 geflüchtete Menschen nach Deutsch­land (1). Die meisten von ih­nen stam­men aus Sy­ri­en und sind vor dem dortigen Bür­ger­krieg geflohen. In Deutsch­land angekommen galt es diese große An­zahl Geflüchteter mit Nah­rung, Klei­dung, Wohn­raum, Bil­dung und Gesundheitsleistungen zu versorgen.

Gesetzliche Regelungen zur Gesundheitsversorgung

Die Gesundheitsversorgung der Geflüchteten bzw. Asylbewerberinnen und -bewerber ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsyblG) ge­re­gelt. Demnach er­hal­ten Asylbewerberinnen -bewerber ei­ne Be­hand­lung bei akuten Er­kran­kung­en und Schmerzzuständen und haben An­spruch auf Arznei- und Verbandmittel so­wie Schutz­imp­fung­en. Schwan­ge­ren und Wöch­ne­rin­nen sind Leis­tung­en der pflegerischen und ärztlichen Hilfe und Be­treu­ung, Hebammenhilfe so­wie Arznei-, Verband- und Heilmittel zu ge­wäh­ren. (§ 4).

Geflüchtete mit besonderen Bedürfnissen, bei­spiels­wei­se durch Ge­walt und Fol­ter, be­kom­men medizinische und sonstige Hilfen (§ 6 AsylbLG). Leis­tung­en im Krankheitsfall, bei Be­hin­de­rung und bei Pflegebedürftigkeit wer­den gewährt (§ 8 AsylbLG). Allerdings ist nicht ge­nau definiert, was akute Er­kran­kung­en und Schmerzzustände sind, so­dass der Um­fang der Be­hand­lung un­ter­schied­lich interpretiert wird. Worin die pflegerische Versorgung besteht wird bei diesen gesetzlichen Re­ge­lung­en eben­falls nicht nä­her definiert.

Nach 15 Monaten, wenn Asylbewerberinnen und -bewerber auf die Kom­mu­nen umverteilt wurden und in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentralen Woh­nung­en le­ben, er­hal­ten sie Leis­tung­en der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung, wie sie jedem Bür­ger und je­der Bür­ge­rin zu­ste­hen. Leis­tung­en, die durch die Pfle­ge­ver­si­che­rung finanziert wer­den, sind aus­ge­schlos­sen.

Pfle­ge in den Strukturen der Gesundheitsversorgung

Die pflegerische Versorgung findet ent­lang der medizinischen Versorgungsstrukturen in den Bundesländern statt. Dabei über­neh­men Pfle­gefachpersonen unterschiedliche Auf­ga­ben: In ei­ni­gen Erstaufnahmeeinrichtungen füh­ren Ärzteinnen und Ärzte medizinische Sprechstunden durch. Zudem be­trei­ben sie Sanitätseinrichtungen in Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterkünften. Pfle­gefachpersonen, medizinische Fachangestellte (MFA), Pfle­gehelferinnen und -helfer so­wie So­zi­al­ar­bei­terinnen und So­zi­al­ar­bei­ter un­ter­stüt­zen die Ärzteinnen und Ärzte vor Ort. Sie le­gen Patientenkarteien an, sor­gen für die Um­set­zung von Hygienemaßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, ko­or­di­nie­ren Sprechstunden und Termine für Untersuchungen (Röntgen) und füh­ren die Erstuntersuchung durch. Außerdem wer­den Geflüchtete in Krankenhäusern behandelt und ge­pflegt und er­hal­ten Pfle­ge durch ambulante Pfle­gedienste. Zusätzliche Un­ter­stüt­zung wird  in den verschiedenen Settings durch engagierte Pfle­gefachpersonen als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer geleistet.

Pfle­ge von Geflüchteten

Pfle­ge ist die Un­ter­stüt­zung ge­sund­heit­lich beeinträchtigter Menschen bei der Be­wäl­ti­gung des Alltags. Diese Un­ter­stüt­zung bezieht sich auf die Mobilität, kognitive und kommunikative Fä­hig­keit­en, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Alltagsverrichtungen bei der Selbstversorgung, Um­gang mit krankheits- oder therapiebedingten An­for­de­rung­en so­wie Ge­stal­tung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Dazu leis­ten Pfle­gefachpersonen körperbezogene Hilfe, kom­mu­ni­zie­ren mit den zu Pfle­genden, be­ra­ten, lei­ten an und be­o­bach­ten ihren Ge­sund­heits­zu­stand.

Dabei ist die pflegerische Versorgung im­mer eng mit dem kulturellen und religiösen Hintergrund der zu Pfle­genden und der pflegenden Person verbunden. Daher bedarf es ei­ner kultursensiblen Pfle­ge, um geflüchtete Menschen be­darfs­ge­recht zu versorgen. Damit ist je­doch kei­ne migrationsspezifische Pfle­ge ge­meint, son­dern ei­ne, die das In­di­vi­du­um in den Mit­tel­punkt stellt.

Bezogen auf Geflüchtete tre­ten ins­be­son­de­re bei der Er­näh­rung, Hygiene, Aus­schei­dung und dem Verständnis von Ge­sund­heit und Krank­heit Be­son­der­heit­en auf, die bei der Pfle­ge zu be­rück­sich­ti­gen sind. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die gesetzlichen Re­ge­lung­en und Strukturen der Ge­sund­heitsversorgung er­for­der­lich. Krank­heitsbilder, die in den Herkunftsländern oder fluchtbedingt auf­tre­ten müs­sen erkannt und spezifische Bedarfslagen berücksichtigt wer­den, wie bei­spiels­wei­se bei traumatisierten Menschen. Hier geht es vor allem da­rum, diese Menschen zu er­ken­nen, zu un­ter­stüt­zen und bei der Su­che nach geeigneten therapeutischen Maß­nah­men zu helfen.

Fortbildungsangebot des DPR

Spezifische Kenntnisse und Kompetenzen für die Versorgung Geflüchteter hierzulande sind nicht Be­stand­teil der Aus­bil­dung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger. Dies trifft ins­be­son­de­re auf den Um­gang mit traumatisierten Menschen zu. Daher hat der DPR 2015 mit der Ent­wick­lung ei­nes  Fortbildungsangebotes begonnen. Dazu identifizierten Ex­per­teninnen und Ex­per­ten grundlegende Themenbereiche für die pflegerische Versorgung Geflüchteter. Aus die­ser Themensammlung erstellten zwei Bildungsexperteninnen und -experten einen Curriculumsentwurf als Grund­la­ge des Fortbildungsangebotes. Schließlich erarbeiteten Ex­per­teninnen und Ex­per­ten Fortbildungseinheiten zu ei­ni­gen ausgesuchten Themen, mit de­nen das An­ge­bot im Mai 2017 gestartet wurde.

Webinare als Angebot für Pflegefachpersonen

Während die­ses Entwicklungsprozesses entstand der Ein­druck, dass es für Pflegefachpersonen einfacher und praktikabler ist, wenn das Fortbildungsangebot größ­ten­teils on­line als E-Learning Lerneinheiten angeboten wird. So kön­nen sie das Fortbildungangebot an ei­nem Ort ihrer Wahl und zeit­lich un­ab­hän­gig wahr­neh­men. Daher wurde ent­schie­den, die Fortbildungseinheiten als Webinare anzubieten, von de­nen der­zeit fünf zur Verfügung ste­hen:

Geflüchtete in den verschiede­nen Settings
Inhalt des Webinars sind die Auf­ga­ben des Ge­sund­heitspersonals in den verschiede­nen Ein­rich­tung­en, in de­nen Geflüchtete le­ben. Dabei geht es um Herausforderungen des Alltags und entsprechende Lösungsansätze.

Kulturelle Be­son­der­heit­en in Deutsch­land
In dem Webinar wird der Um­gang mit Gewohntem und Frem­den thematisiert. Brauchen wir ei­ne Ge­brauchs­an­wei­sung für Deutsch­land?

Ge­sund­heit­liche Si­tu­a­ti­on der Geflüchteten
In diesem Webinar geht es um ei­nen kritischen Blick auf die Lebenssituation Geflüchteter in der Aufnahmegesellschaft und um die Fol­gen für die Ge­sund­heit. Am Bei­spiel des Bre­mer Modells wer­den Versorgungsstrukturen aufgezeigt, die beste­hende Probleme verbessern kön­nen.

In­fek­ti­ons­krank­heit­en
Hier geht es um In­fek­ti­ons­krank­heit­en Geflüchteter, deren Be­hand­lung und um Präventionsmaßnahmen.

Um­gang mit traumatisierten Geflüchteten - wie kön­nen Pflegende helfen?
Inhalt des Webinars sind Geflüchtete mir ei­ner Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Woran lässt sich ei­ne PTBS er­ken­nen? Was kön­nen Pflegefachpersonen tun, um betroffene Geflüchtete zu un­ter­stüt­zen?

Die Teil­nah­me an den Webinaren ist für die ersten 100 Pflegefachpersonen kos­ten­frei. Ab dem 101-ten Teilnehmenden wird ei­ne Ge­bühr von 15 Eu­ro zur Kostendeckung für den Online-Dienstleister erhoben. Interessierte kön­nen sich mit ihrem Teil­nah­mewunsch per E-Mail an den DPR wen­den: info(at)deutscher-pflegerat.de

Quellen
(1) Bundesministerium des Inneren (2016) 890.000 Asylsuchende im Jahr 2015

. Pressemitteilung. www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/09/asylsuchende-2015.html


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