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09.11.2018

"Wer passt hier nicht zu wem? Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen und die Förderangebote im Übergang Schule-Beruf"

Eine Zusammenfassung des AGJ-Positionspapieres

Eva-Lotta Bueren , Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

Schlagwörter:Bildung, Jugendhilfe, Jugendliche, Kinder

Alle jun­gen Menschen sind beim Aufwachsen mit An­for­de­rung­en und Er­war­tung­en konfrontiert, de­nen sie sich stel­len müs­sen. Die Be­wäl­ti­gung der drei Kernherausforderungen Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung, wie sie der 15. Kinder- und Jugendbericht benennt, wird für ei­nen Teil der jun­gen Menschen durch verschiedene Formen der Be­nach­tei­li­gung erschwert. Zu wesentlichen Be­nach­tei­li­gung­en führt die Le­bens­la­ge Ar­mut, die ei­ne gesellschaftliche Teil­ha­be gefährdet und häufig mit Bildungsbenachteiligung einhergeht.

Von welchen Benachteiligungen sind Jugendliche betroffen?

Im § 13 SGB VIII Ab­satz 1 und 2 wer­den zwei Arten von Be­nach­tei­li­gung­en von jun­gen Menschen un­ter­schie­den: strukturelle soziale Be­nach­tei­li­gung und individuelle Be­ein­träch­ti­gung. Einige die­ser Be­nach­tei­li­gungs- bzw. Be­ein­träch­ti­gungslagen sind: unsichere Zu­kunfts­aus­sich­ten so­wie das Fehlen von sozialer An­er­ken­nung und Er­fah­rung­en der eigenen Stär­ke und Handlungsfähigkeit. Jeder fünf­te junge Mensch wächst in Deutsch­land in Ar­mut auf und ist so­mit einer Bildungsbenachteiligung, fehlender gesellschaftlicher Teil­ha­be, höheren Gesundheitsrisiken, materiellen Entbehrungen, Diskriminierung und einem beständigen „existenziellen Druck“ ausgesetzt.

Gefährdungen und fehlende Ressourcen in der Herkunftsfamilie

Aufgrund ih­rer sozialen Si­tu­a­ti­on und der Bildungsvoraussetzungen der Eltern sind ei­ni­ge Fa­mi­lien nicht in der La­ge, ih­re jugendlichen Kinder hinreichend zu för­dern, in ih­rem Übergangsweg zu be­stär­ken, oder ausreichende emotionale Un­ter­stüt­zung zu leis­ten Einige Ju­gend­li­che haben keinen Kon­takt zu ih­rer Herkunftsfamilie und le­ben in wechselnden Unterkünften, meist oh­ne ein gut funktionierendes Un­ter­stüt­zungssystem.

Fluchterfahrungen

Die Si­tu­a­ti­on geflüchteter Jugendlicher ist häufig geprägt von Traumatisierung, der Er­fah­rung fehlender Zu­ge­hö­rig­keit so­wie aufenthaltsrechtlicher Un­si­cher­heit und da­mit einhergehender unmittelbarer Existenzängste. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, kommt der fehlende familiäre Halt als Problembelastung hinzu.

Welche Antworten hat die Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere die Jugendsozialarbeit?

Es ist ins­be­son­de­re Auf­ga­be der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen da­bei zu un­ter­stüt­zen, alterstypische Herausforderungen er­folg­reich zu meis­tern. Im Zen­trum des Jugendhilferechts ste­hen die För­de­rung der Ent­wick­lung der Per­sön­lich­keit und die Sta­bi­li­sie­rung der sozialen und psychischen Ent­wick­lung. Für junge Menschen, deren „altersgemäße gesellschaftliche In­te­gra­ti­on nicht we­nigs­tens durch­schnitt­lich ge­lun­gen ist“ und die bei ihrer beruflichen und bei ihrer „sozialen In­te­gra­ti­on besonderer För­de­rungs- und Vermittlungsbemühungen be­dür­fen“, wurde der § 13 zur Jugendsozialarbeit als eigenständiger Be­reich zwi­schen den erzieherischen Hilfen und der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen. Jugendsozialarbeit enthält Ele­men­te aus beiden Handlungsfeldern, zielt aber vorrangig da­rauf ab, benachteiligte junge Menschen beim Über­gang von der Schule in den Be­ruf zu un­ter­stüt­zen.

Es ist zu be­o­bach­ten, dass ein Teil der Jugendämter Leis­tung­en nach § 13 SGB VIII in geringem Um­fang oder gar nicht anbietet. Jun­ge Menschen mit entsprechendem Förderbedarf wer­den stattdessen in Maß­nah­men der Bundesagentur für Ar­beit (SGB III) vermittelt oder an die Jobcenter (SGB II) verwiesen. Da diese Maß­nah­men an­de­re Ziel­stel­lung­en haben, bleibt ei­ne För­de­rung mit Hilfe der professionellen Instrumente der Jugendhilfe den betroffenen Ju­gend­li­chen oft vorenthalten

Die Jugendsozialarbeit kann den Ju­gend­li­chen so­wohl ganzheitliche För­de­rung und verlässliche Beziehungen als auch ei­ne Sta­bi­li­sie­rung durch niedrigschwellige An­ge­bo­te bie­ten. Eine Sta­bi­li­sie­rung der Ju­gend­li­chen steht im Mit­tel­punkt der För­de­rung, die nur über ein professionelles und stabiles Beziehungsangebot ge­lin­gen kann. Diese Beziehung bildet den Aus­gangs­punkt für konkrete Schritte mit entsprechenden Hilfen.

Welcher Änderungen bedarf es?

Ar­beitsförderung, Grundsicherung für Ar­beits­su­chen­de und Jugendsozialarbeit wei­sen ei­ne Schnitt­men­ge bei ih­ren Ziel­grup­pen auf, verfolgen je­doch unterschiedliche Ziele: Verkürzung der Ar­beits­lo­sig­keit und Be­en­di­gung des Leistungsbezuges ste­hen ei­ner umfassenden För­de­rung und Stär­kung junger Menschen zur gesellschaftlichen Teil­ha­be ge­gen­über. Da die Ar­beitsförderung ih­re An­ge­bo­te stark standardisiert hat und die Vergabeunterlagen für Jugendlichen-Maßnahmen von der Bundesagentur für Ar­beit zen­tral erstellt wer­den, sind diese für die individuellen Bedarfe vieler benachteiligter Jugendlicher nicht im­mer passfähig.

Zusammenarbeit der Rechtskreise muss verbessert werden

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die rechtskreisübergreifende Zu­sam­men­ar­beit sind grund­le­gend formuliert. Leider be­schränkt sich die Zu­sam­men­ar­beit in der Pra­xis oft da­rauf, dass je­der Träger nach ei­nem Sozialgesetzbuch in sei­nem Rechtskreis agiert und Kooperationen nur auf dem Wege des Kombinierens einzelner Maß­nah­men der jeweiligen Rechtskreise ent­ste­hen. Eine ganzheitliche Be­glei­tung von Ju­gend­li­chen mit besonderem Förderbedarf setzt je­doch gemeinsame Pla­nung­en von Förderangeboten und ei­ne gemeinsame Durch­füh­rung voraus. Jugendberufsagenturen set­zen hier an, wer­den je­doch in der Pra­xis un­ter­schied­lich umgesetzt.

Vernetzung der Systeme verbessern

Grundsätzlich müs­sen des­halb Un­ter­stüt­zungsangebote zur För­de­rung benachteiligter Ju­gend­li­cher noch stärker vernetzt ge­dacht wer­den. Nur in ei­nem guten Zu­sam­men­spiel aller Systeme und Rechtskreise, mit de­nen der oder die Ju­gend­li­che in Be­rüh­rung kommt (Jugendhilfe, Gesundheitssystem, Jus­tiz, Schule etc.), kann ei­ne nachhaltige, passgenaue Hilfeleistung er­fol­gen.

So sollten Ent­schei­dung­en über die Un­ter­stüt­zung junger Menschen an deren Bedarfen und auf der Grund­la­ge pädagogischer Erkenntnisse getroffen wer­den; fiskalische Gesichtspunkte dür­fen nicht entscheidungsleitend sein. Die Jugendsozialarbeit sollte hier bewusster und klarer mit ihrer Verantwortung um­ge­hen. In diesem Zu­sam­men­hang sollte auch der An­spruch auf Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) verbindlicher ausgestaltet wer­den.

Die AGJ sieht daher u.a. folgende Handlungsbedarfe:

  • Es bedarf ei­ner dauerhaften finanziellen Aus­stat­tung der Jugendso­zi­alarbeit nach § 13 SGB VIII in allen Jugendamtsbezirken.
  • Im Rahmen ei­ner SGB VIII-Reform solle zu­dem sei­tens des Bundesgesetzgebers sichergestellt wer­den, dass die An­ge­bo­te der Jugendso­zi­alarbeit (und der Jugendarbeit) ei­nen verbindlicheren Cha­rak­ter er­hal­ten, der gewährleistet, dass auf örtlicher Ebe­ne die Bedarfe ermittelt und ent­spre­chend finanziert wer­den.
  • Es soll ein fachlicher Dis­kurs in der Kinder- und Jugendhilfe zur Aus­ge­stal­tung des § 13 SGB VIII stattfinden und erörtert wer­den, ob der § 13 SGB VIII stärker prä­ven­tiv ausgerichtet wer­den und weniger strikt auf den unmittelbaren Über­gang von der Schule in den Be­ruf orientiert sein soll.
  • Die Förderangebote des SGB II und III der Be­rufs­schu­len für junge Menschen im Über­gang Schule-Be­ruf müs­sen in­di­vi­du­eller ge­stalt­bar sein, stärker auf die Res­sour­cen und die Wünsche der Ju­gend­li­chen ausgerichtet wer­den und mehr Freiräume zur persönlichen Ent­wick­lung, aber auch zur Umentscheidung vorhalten. Um dies zu leis­ten, müs­sen die Förderangebote mit intensiverer so­zi­alpädagogischer Be­glei­tung ausgestattet wer­den.
  • Auf kommunaler und regionaler Ebe­ne sollen Berichte zur Bildungs- und Ausbildungssituation, zur Lebenssituation von Fa­mi­lien, aber auch von Ju­gend­li­chen in der Re­gi­on erarbeitet und ge­mein­sam evaluiert wer­den.

Durch ei­ne Um­set­zung der Hand­lungs­empfeh­lun­gen und ei­ner starken Jugendso­zi­alarbeit, kön­nen Kinder und Ju­gend­li­che aus so­zi­al be­nach­tei­lig­ten Verhältnissen nach­hal­tig und in­di­vi­du­ell unterstützt wer­den. Die so­zi­alpädagogischen An­ge­bo­te der Jugendso­zi­alarbeit tra­gen zur Chan­cen­gleich­heit die­ser Ju­gend­li­chen bei. Denn: Will ei­ne Ge­sell­schaft Chan­cen­gleich­heit verwirklichen, so muss sie die Voraussetzungen für gleichberechtigte Teil­ha­be schaffen. Die Jugendso­zi­alarbeit kann hierzu ei­nen wichtigen Bei­trag leis­ten.

Das vollständige Positionspapier zum Download.

Website der AGJ.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
Child and Youth Welfare Association
Mühlendamm 3
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Tel. 0049 (0) 30 400 40-200
Fax 0049 (0) 30 400 40-232

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